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Autonome Gemeinschaften

Balearen Kanaren Melilla Ceuta Galicien Andalusien Katalonien Valencia Extramadura Kastilien-La Mancha Murcia Madrid Kastilien-Leon Aragon La Rioja Asturien Kantabrien Navarra Baskenland
Die Autonomen Gemeinschaften Spaniens
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Spanien-Autonome_Regionen.png
Lizenz:
GNU-Lizenz für freie Dokumentation, Version 1.2 oder einer späteren Version

Als autonome Gemeinschaften (spanisch: Comunidades Autónomas, abgekürzt CC.AA.) werden die Regionen Spaniens bezeichnet. Die autonomen Gemeinschaften sind Gebietskörperschaften, die im Rahmen der spanischen Verfassung mit bestimmten Kompetenzen in Gesetzgebung und Vollzug ausgestattet werden. Das Maß der jeweils eingeräumten Autonomie variiert dabei von Gemeinschaft zu Gemeinschaft.

Spanien besteht insgesamt aus 17 autonomen Gemeinschaften. Dazu kommen noch die beiden autonomen Städte (ciudades autónomas) Ceuta und Melilla. Die autonomen Regionen gliedern sich ihrerseits teilweise in bis zu neun Provinzen.

Liste der autonomen Gemeinschaften (Regionen und Städte) in alphabetischer Reihenfolge

Name der autonomen Region Hauptstadt Amtssprache(n) Provinzen Fläche
(Anteil)
Einwohner 2007
(Anteil)
Bevölkerungsdichte BIP/Kopf (EU27=100)*
Andalusien
(spanisch Andalucía)
Sevilla Spanisch Almería, Cádiz, Córdoba, Granada, Huelva, Jaén, Málaga, Sevilla 87.268 km²
(17,2%)
8.039.399
(17,8%)
92,12 Einw./km² 82
Aragonien
(spanisch Aragón)
Saragossa (span. Zaragoza) Spanisch Huesca, Teruel, Saragossa 47.719 km²
(9,4%)
1.295.215
(2,9%)
26,62 Einw./km² 112
Asturien
( spanisch Asturias)
Oviedo Spanisch, Asturisch Asturien 10.604 km²
(2,1%)
1.074.632
(2,4%)
101,34 Einw./km² 94
Balearische Inseln , (spanisch Islas Baleares,
katalanisch Illes Balears)
Palma de Mallorca Spanisch, Katalanisch Balearische Inseln 4.992 km²
(1,0%)
1.029.139
(2,2%)
206,16 Einw./km² 115
Baskenland (spanisch País Vasco,
baskisch Euskadi)
Vitoria Spanisch, Baskisch Álava, Guipúzcoa, Vizcaya 7.234 km²
(1,4%)
2.141.116
(4,8%)
295,98 Einw./km² 136
Extremadura Mérida Spanisch Badajoz, Cáceres 41.634 km²
(8,2%)
1.088.728
(2,5%)
26,15 Einw./km² 71
Galicien
(spanisch Galicia)
Santiago de Compostela Spanisch, Galicisch La Coruña, Lugo, Orense, Pontevedra 29.574 km²
(5,8%)
2.771.341
(6,3%)
93,71 Einw./km²

88

Kanarische Inseln
(spanisch Islas Canarias)
Santa Cruz de Tenerife und Las Palmas de Gran Canaria Spanisch Santa Cruz de Tenerife, Las Palmas 7.447 km²
(1,5%)
2.020.947
(4,5%)
271,38 Einw./km² 95
Kantabrien
(spanisch Cantabria)
Santander Spanisch Kantabrien 5.321 km²
(1,0%)
572.503
(1,3%)
107,59 Einw./km² 104
Kastilien-La Mancha
(spanisch Castilla-La Mancha)
Toledo Spanisch Albacete, Ciudad Real, Cuenca, Guadalajara, Toledo 79.463 km²
(15,7%)
1.975.179
(4,3%)
24,85 Einw./km² 83
Kastilien-León
(spanisch Castilla y León)
Valladolid Spanisch Ávila, Burgos, León, Palencia, Salamanca, Segovia, Soria, Valladolid, Zamora 94.223 km²
(18,6%)
2.525.157
(5,7%)
26,80 Einw./km² 100
Katalonien
(spanisch Cataluña, katalanisch Catalunya)
Barcelona Spanisch, Katalanisch Barcelona, Gerona, Lérida, Tarragona 32.114 km²
(6,3%)
7.197.174
(15,9%)
224,11 Einw./km² 124
La Rioja Logroño Spanisch La Rioja 5.045 km²
(1,0%)
308.566
(0,7%)
61,16 Einw./km² 111
Madrid
(spanisch Comunidad de Madrid)
Madrid Spanisch Madrid 8.028 km²
(1,6%)
6.061.680
(13,5%)
755,07 Einw./km² 136
Murcia
(spanisch Región de Murcia)
Murcia Spanisch Murcia 11.313 km²
(2,2%)
1.391.147
(3,0%)
122,97 Einw./km² 89
Navarra
(baskisch Nafarroa)
Pamplona Spanisch, Baskisch Navarra 10.391 km²
(2,1%)
605.022
(1,3%)
58,22 Einw./km² 132
Valencia
(spanisch Comunidad Valenciana, valencianisch Comunitat Valenciana)
Valencia Spanisch, Valencianisch (Katalanisch) Alicante, Castellón, Valencia 23.255 km²
(4,6%)
4.874.811
(10,6%)
209,62 Einw./km² 96
Name der autonomen Stadt              
Ceuta   Spanisch   18,5 km² 76.343
(0,2%)
4.126,65 Einw./km² 97
Melilla   Spanisch   20 km² 68.795
(0,1%)
3.439,75 Einw./km² 95

* Instituto Nacional de Estadistica, 2006

Entstehung

Die Einteilung Spaniens in autonome Gemeinschaften gründet sich auf die spanische Verfassung von 1978 (Artikel 2), die den Regionen auch (anders als etwa in Frankreich) ausdrücklich ihre Autonomie garantiert. Die Bildung der autonomen Regionen wird dabei durch Artikel 143 geregelt. Die Verfassung von 1978 fixiert in ihrem Artikel 143 einen in dieser Art weltweit einmaligen Prozess der Bildung von regionalen Gebietskörperschaften durch einen freien Zusammenschluss von Provinzen. Die Provinzen bestanden (als bloße Verwaltungssprengel der Zentralregierung) schon lange und wurden so als geeignete Grundlage für die Entstehung der autonomen Gemeinschaften betrachtet. Sieben der 17 entstandenen autonomen Regionen bestehen dabei aus nur einer Provinz.

Die Verfassung sieht dabei nur einen flexiblen Rahmen für die jeweiligen Autonomiestatute vor, der für jede Region individuell eine weitergehende oder engere Autonomie ermöglicht. Die Autonomiestatute der einzelnen Regionen – die im Gegensatz zu einem Bundesstaat der Zustimmung des nationalen Parlaments bedürfen – wurden nach teilweise jahrelangen Diskussionen zwischen 1979 und 1983 verabschiedet. Darauf folgte ein jahrelanger Prozess mit allmählich zunehmender Autonomie, der unter anderem auch darauf zurückzuführen ist, dass schon die Verfassung mehrjährige Übergangsfristen vorsah, innerhalb derer die autonomen Regionen allmählich von einer „Vor-Autonomie“ zu einer „vollen Autonomie“ gelangen sollten – wobei „volle“ Autonomie nicht mit Unabhängigkeit zu verwechseln ist. Aber auch innerhalb der beiden von der Verfassung (in Artikel 148 Absatz 2) vorgesehenen Gruppen „vor-“ und „vollautonomer“ Regionen gab es von Anfang an erhebliche Unterschiede.

Zu den 17 autonomen Regionen kamen 1995 noch die beiden autonomen Städte Ceuta und Melilla hinzu, die eine ähnliche Autonomie genießen. So ist heute (bis auf einige kleine Inseln vor Marokko, die als sogenannte plazas de soberanía unmittelbar der Zentralregierung in Madrid unterstehen) ganz Spanien in autonome Regionen (bzw. autonome Städte) aufgeteilt.

Charakterisierung der autonomen Gemeinschaften

Die autonomen Regionen sind sehr heterogen. Die beiden kleinsten Regionen, die Balearen und La Rioja, sind nur ca. 5.000 km² groß, während die beiden größten, Andalusien und Kastilien-León mit jeweils ca. 90.000 km² größer sind als Österreich. Auch die Bevölkerungszahl ist sehr unterschiedlich (301.000 in La Rioja, fast 7,5 Millionen in Andalusien). Dies erklärt zum Teil auch die großen Unterschiede im Grad der Autonomie, da sich auch die jeweilige Leistungsfähigkeit der Regionen zu einem wichtigen Teil aus ihrer Größe ergibt. So kann grob auch gesagt werden, dass die kleineren autonomen Regionen für sich nur eine schwächer ausgeprägte Autonomie in Anspruch nehmen, während die großen zahlreiche Kompetenzen des Gesamtstaats übernehmen.

Eine gewisse Sonderstellung nehmen vor allem das Baskenland, Navarra und Katalonien ein, die ein besonders weitgehendes Bedürfnis nach Autonomie haben. So haben diese Regionen ihre eigenen Polizeikörper (Ertzaintza im Baskenland, Policía Foral (span.) bzw. Foruzaingoa (bask.) in Navarra und Mossos d’Esquadra in Katalonien). Diese besondere Rolle ist vor allem auf die jeweilige Geschichte zurückzuführen, die jahrhundertelang von Bevormundung und Unterdrückung durch die Zentralregierung in Madrid geprägt war. Ihren Höhepunkt fand diese Entwicklung – nach einer kurzen Phase der Autonomie während der Zeit der Republik – unter dem faschistischen Regime Francisco Francos. Nach dem Tod Francos und der Wiederherstellung der Monarchie waren die autonomen Regionen nicht zuletzt zur Bewahrung der brüchig gewordenen Einheit des spanischen Staats gedacht.

Daraus erklärt sich auch, dass – trotz der Einteilung Spaniens in autonome Gemeinschaften und der teilweise sehr weitreichenden Kompetenzen – die spanische Verfassung in ihrem Artikel 2 bestimmt, dass „die Verfassung sich auf der unauflöslichen Einheit der spanischen Nation [gründet]“.

In diesem Spannungsfeld zwischen Autonomie und Einheit ist auch die in den letzten Jahren vor allem vom Baskenland ausgegangene Diskussion über eine Neuregelung der Kompetenzverteilung zwischen dem Gesamtstaat und den autonomen Regionen zu sehen. Die Diskussion hat ihren Ursprung in der Tatsache, dass 25 Jahre nach dem Verabschieden der Autonomiestatuten eine Vielzahl von ursprünglich zentralen Kompetenzen nicht an die autonomen Regionen wie festgelegt übertragen worden sind. Auch müssen Veränderungen seit dem Eintritt Spaniens in die Europäische Union berücksichtigt werden. In den Jahren 2005 und 2006 sorgte der Entwurf eines neuen Autonomiestatuts für Katalonien für große Aufregung, da es Katalonien und die Katalanen als eine „Nation“ bezeichnet. Nach Zustimmung durch König Juan Carlos I. am 19. Juli 2006, trat es am 9. August 2006 in Kraft. In der Präambel des Autonomiestatuts heißt es nun, dass „das Parlament von Katalonien........Katalonien als Nation definiert“. Im Verfassungstext selbst heißt es hingegen in Art. 1, dass „Katalonien als Nationalität die Selbstverwaltung inne“ hat. Für die vor dem Verfassungsgericht klagende PP ist der Begriff der Nation an die Staatlichkeit einer Gemeinschaft und damit an den Zentralstaat Spanien gebunden.

Weblinks

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Autonome Gemeinschaften Spaniens aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar

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