Stand:
25.04.2008. Unverändert gültig seit 10. Juli 2007
Wegen aufgetretener Sicherheitsmängel besteht für die angolanische Luftverkehrsgesellschaft TAAG bis auf weiteres ein Einflugverbot in den Luftraum der Europäischen Union.
Landesspezifische Sicherheitshinweise Der Bürgerkrieg in Angola ist beendet. Dennoch wirken in vielen Provinzen die Folgen des langjährigen Krieges (z.B. Minenfelder!) nach.
Nach den in der Vergangenheit geschehenen Auseinandersetzungen zwischen Armee und Separatisten im Inneren der angolanischen Exklavenprovinz Cabinda haben die Regierungskräfte die Kontrolle über das Gebiet. Dennoch wird angesichts der Aktivitäten separatistischer Gruppen vor Reisen in das Landesinnere der Provinz Cabinda gewarnt. Von dieser Warnung ausgenommen sind Flugreisen in die Provinzhauptstadt Cabinda, bei denen jedoch auch zu Vorsicht geraten wird.
Reisen über Land Bei Reisen in die Diamantengebiete (besonders Provinzen Lunda Norte und Lunda Sul) wird zu Vorsicht geraten. Diese Reisen sollten nicht auf eigene Faust unternommen werden.
Inlandsflüge und Eisenbahnfahrten sind angesichts unregelmäßiger Wartung mit Risiken verbunden. Überlandfahrten mit dem PKW sind auf immer mehr Strecken möglich, wegen des oft schlechten Straßenzustands aber mühsam, langwierig und teilweise wegen der Minengefahr gefährlich. Vor Fahrtantritt sollten Erkundigungen bei Ortskundigen eingeholt und die Geländegängigkeit des Fahrzeugs überprüft werden. Außerdem sollten Fahrten nur im Konvoi (mindestens zwei Fahrzeuge) vorgenommen werden.
Vor Antritt von Reisen nach Angola und innerhalb des Landes wird eine Kontaktaufnahme mit der Botschaft in Luanda empfohlen.
Kriminalität Gewaltkriminalität und bewaffnete Überfälle nehmen zu, auch in Luanda. Ausländische Reisende, bei denen Geld vermutet wird, sind auch in Luanda bevorzugtes Ziel von Diebstählen und Raubüberfällen. Mobiltelefone sind ein bevorzugtes Objekt bei Diebstählen.Vorsicht beim Telefonieren auf der Straße.
Allgemeine Reiseinformationen Reisen in Angola sind mit Sicherheitsrisiken verbunden.
Der jahrzehntelange Krieg zwischen der Rebellenorganisation Unita und der Regierung wurde 2002 beendet. Sukzessive wird die Verkehrsinfrastruktur wieder für den Transport von Menschen und Gütern nutzbar gemacht.
Weltweiter Hinweis Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge besteht fort. Besonders hoch
ist die Gefahr von Anschlägen im Nahen und Mittleren Osten, in Afghanistan,
Indonesien und - wie zahlreiche schwere Anschläge in der jüngsten Zeit gezeigt
haben - auch in Russland. Darüber hinaus besteht sie insbesondere in Regionen,
in denen bereits in der Vergangenheit Terroranschläge verübt oder
Terrororganisationen aufgedeckt wurden, in denen Terroristen über Rückhalt in
der lokalen Bevölkerung verfügen oder in denen Attentate mangels effektiver
Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können. Eine
Gefährdung ist jedoch auch anderswo nicht auszuschließen, etwa in den USA, oder
den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Als vorrangige Ziele müssen weiterhin Orte mit Symbolcharakter gelten. Dazu
zählen religiöse Versammlungsstätten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude,
Verkehrsinfrastrukturen (einschließlich Luft- , Bahn- und Seeverkehr),
Wirtschafts- und Tourismuszentren sowie Orte mit großen Menschenansammlungen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt deshalb allen Reisenden nachdrücklich
sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Zum Beispiel sollten
Reisende sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in
Ihrem Reiseland informieren, wachsam sein und verdächtige Vorgänge (z.B.
unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges
Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Disclaimer des Auswärtigen Amtes Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen
enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen
Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In
diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich
werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das
Konsulargesetz vor.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt
verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des
Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine
Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die
Entscheidung über die Reise und Ihre eigene Verantwortung können wir Ihnen nicht
abnehmen. Gesetzliche Vorschriften eines Landes können sich ändern, ohne dass
das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Kontaktaufnahme mit der
zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Landes wird im
Zweifelsfall empfohlen. Verweise auf Reise- und Sicherheitshinweise in den
Geschäftsbedingungen von Reiseveranstaltern sind für das Auswärtige Amt nicht
verbindlich.