| Stand: 25.04.2008. Unverändert gültig seit dem 20. August 2007 | |
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In Bujumbura besteht besonders nachts die Gefahr bewaffneter Raubüberfälle. Es wird daher dringend davon abgeraten, bei Dunkelheit zu Fuß unterwegs zu sein. Gebiete in Grenznähe zur Demokratischen Republik Kongo und zu Ruanda können gewisse Sicherheitsrisiken bergen. Fahrten außerhalb Bujumburas sollten nur tagsüber unter Beachtung der nötigen Sicherheitsvorkehrungen durchgeführt werden. Die deutsche Botschaft in Bujumbura ist seit September 2006 wieder geöffnet. |
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Weiterführende Informationen und Links zu Burundi beim Auswärtigen Amt
| Weltweiter Hinweis Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge besteht fort. Besonders hoch ist die Gefahr von Anschlägen im Nahen und Mittleren Osten, in Afghanistan, Indonesien und - wie zahlreiche schwere Anschläge in der jüngsten Zeit gezeigt haben - auch in Russland. Darüber hinaus besteht sie insbesondere in Regionen, in denen bereits in der Vergangenheit Terroranschläge verübt oder Terrororganisationen aufgedeckt wurden, in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen oder in denen Attentate mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können. Eine Gefährdung ist jedoch auch anderswo nicht auszuschließen, etwa in den USA, oder den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Als vorrangige Ziele müssen weiterhin Orte mit Symbolcharakter gelten. Dazu zählen religiöse Versammlungsstätten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastrukturen (einschließlich Luft- , Bahn- und Seeverkehr), Wirtschafts- und Tourismuszentren sowie Orte mit großen Menschenansammlungen. Das Auswärtige Amt empfiehlt deshalb allen Reisenden nachdrücklich sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Zum Beispiel sollten Reisende sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland informieren, wachsam sein und verdächtige Vorgänge (z.B. unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden. Disclaimer des Auswärtigen Amtes
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