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Sicherheitshinweis

 
 

Sicherheitshinweis des Auswärtigen Amtes der BRD vom 28. Januar 2008

  Von nicht notwendigen Reisen nach Kenia wird bis auf weiteres abgeraten.

Die Unruhen und Ausschreitungen, zu denen es in Kenia nach den Präsidentschaftswahlen vom 27. Dezember 2007 gekommen war, sind in der Fläche abgeflaut. Die Opposition hat erklärt, ihre Strategie des Widerstands gegen das verkündete Wahlergebnis und die Ernennung Präsident Kibakis zum Wahlsieger zu ändern. Geplant waren punktuelle Streikaktionen in Unternehmen, die Mitgliedern der Regierungsparteien PNU und KANU gehören, zu denen es aber bisher nicht kam. Geplante Kundgebungen wurden immer wieder abgesagt. Am 25. und 26. Januar kam es allerdings zu schweren Ausschreitungen in Nakuru (Lake Nakuru National Park), bei denen zahlreiche Menschen ums Leben kamen.

Am 24. Januar 2008 kam es nach Vorgesprächen des ehem. VN-Generalsekretärs Kofi Annan mit Präsident Kibaki und Oppositionsführer Odinga zu einem symbolhaften ersten Gespräch zwischen den beiden Kontrahenten. Nach wie vor gibt es aber noch keine Annäherung der Positionen der gegenüberstehenden Lager, die Konsultationen des Annan-Teams dauern an.

Von den Ausschreitungen betroffen waren hauptsächlich die Innenstadt und die Slumgebiete Nairobis (Kibera, Mathare und Kangemi) sowie u.a. die Städte Eldoret, Kisumu, Kakamega, und Mombasa. Im Falle eines nicht völlig auszuschließenden Wiederaufflackerns von Unruhen könnten diese Städte erneut Schauplätze sein.

Von Reisen in das Rift Valley und die Provinzen Western und Nyanza wird abgeraten; dringend abgeraten wird von Reisen in die Städte Eldoret, Kakamega und insbesondere Kisumu sowie Nakuru.

Weiterhin gilt: bis zu einer allgemeinen und nachhaltigen Beruhigung der Lage sollten politische Kundgebungen, Menschenansammlungen sowie die Nähe der o.a. Slumgebiete unbedingt gemieden werden.


4. Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus

In Kenia sind terroristische Anschläge nach wie vor nicht auszuschließen. Es wird zu besonderer Vorsicht und Wachsamkeit geraten, insbesondere auf öffentlichen Plätzen, an religiösen Stätten sowie beim Besuch von westlichen Einrichtungen und touristischen Sehenswürdigkeiten.

Luftverkehr

Die Durchführung der Sicherheitskontrollen an den kenianischen internationalen Flughäfen Nairobi „Jomo Kenyatta“ und Mombasa „Daniel arap Moi“ gibt zu Bedenken Anlass, ob sie internationalen Standards entsprechen. Vorkommnisse der jüngsten Vergangenheit lassen jedenfalls an ihrer Effizienz zweifeln. Die Sicherheitskontrollen am regionalen Flughafen Nairobi-Wilson, Ausgangs- und Zielpunkt zahlreicher "flying safaris" in Kenia, über den aber auch sämtliche Flüge nach und aus Somalia abgewickelt werden, entsprechen nicht dem europäischen Standard und werden als unzureichend eingeschätzt. Anlaß zu erheblicher Besorgnis besteht vor allem wegen der mangelhaften Sicherheitskontrollen der Flugverbindungen von/nach Somalia.

Reisen über Land/ Kriminalität

Eine erhöhte Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen zu werden, besteht in den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Kenias sowie in der Küstenregion nördlich von Malindi und auf den Reiserouten auf dem Landweg in die Nordostprovinz sowie in die nördliche Küstenprovinz. Reisen in diese Gebiete, vor allem nach Lamu, sollten mit dem Flugzeug durchgeführt werden. Sporadisch werden Aktivitäten von Banditen im Grenzgebiet zwischen Kenia und Tansania in der Region des Natron-Sees, Namanga und des Amboseli-Parks gemeldet.

Individualtouristen, die die Nationalparks ohne Reisegruppenbetreuung besuchen, sollten in den vorhandenen Lodges oder auf bewachten Campingplätzen übernachten. Vor individuellen Ausflügen bei den Reise- und Hotelleitungen am Ort eingeholte Informationen erlauben eine bessere Lagebeurteilung und Risikoabwägung.

Die Innenstädte Nairobis und Mombasas sollten nachts generell, bestimmte Gegenden des Stadtinnern Nairobis (dazu gehören River Road, Tom Mboya Street, Machakos Bus Terminal) möglichst auch bei Tag gemieden werden. Touristen sollten keine Wertsachen sichtbar mit sich tragen. Bei Spaziergängen an Stränden nach Einbruch der Dunkelheit und außerhalb der Hotelanlagen besteht eine erhöhte Gefahr, überfallen zu werden. Raubüberfälle auf Autofahrer, teilweise verbunden mit der Wegnahme des Fahrzeugs ("Car-Jacking"), sowie auf Fußgänger, nehmen zu, insbesondere in Nairobi und anderen größeren Städten.

In jüngster Zeit ist es verstärkt zu Auseinandersetzungen zwischen Angehörigen der sog. Mungiki-Sekte und Sicherheitskräften gekommen, bei denen auch Tote zu beklagen waren. Allerdings richtet sich die Gewalt dieser Gruppe bisher nicht gegen Ausländer und beschränkt sich zudem bislang auf die Slumgebiete von Nairobi sowie ländliche Gegenden Zentralkenias.

Reisen über Land / Straßenverkehr

Überlandfahrten mit öffentlichen Bussen oder den "Matatus" genannten Kleinbussen sollten vermieden werden. Die Fahrzeuge sind teils nicht in verkehrssicherem Zustand.

Schwere Unfälle von Überlandbussen mit Todesopfern aufgrund überhöhter Geschwindigkeit oder Übermüdung der Fahrer sind bedauerlicher Weise vergleichsweise häufig.

Bei Reisen mit dem Auto in die nördlichen und nordöstlichen Landesteile Kenias, in die Küstenregion nördlich von Malindi, in die Nordostprovinz sowie in die nördliche Küstenprovinz, vor allem nach Lamu, sollte unbedingt der Schutz in einem bewachten Konvoi gesucht werden.

Bei selbst organisierten Fahrten sollte die Route so geplant werden, dass das Ziel noch bei Tageslicht erreicht wird. Nachts besteht die Gefahr bewaffneter Überfälle. Auch kann sich der teilweise schlechte Straßenzustand als unüberwindliches Hindernis erweisen.

Weiterführende Informationen und Links zu Kenia beim Auswärtigen Amt

 
Weltweiter Hinweis
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge besteht fort. Besonders hoch ist die Gefahr von Anschlägen im Nahen und Mittleren Osten, in Afghanistan, Indonesien und - wie zahlreiche schwere Anschläge in der jüngsten Zeit gezeigt haben - auch in Russland. Darüber hinaus besteht sie insbesondere in Regionen, in denen bereits in der Vergangenheit Terroranschläge verübt oder Terrororganisationen aufgedeckt wurden, in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen oder in denen Attentate mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können. Eine Gefährdung ist jedoch auch anderswo nicht auszuschließen, etwa in den USA, oder den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Als vorrangige Ziele müssen weiterhin Orte mit Symbolcharakter gelten. Dazu zählen religiöse Versammlungsstätten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastrukturen (einschließlich Luft- , Bahn- und Seeverkehr), Wirtschafts- und Tourismuszentren sowie Orte mit großen Menschenansammlungen.

Das Auswärtige Amt empfiehlt deshalb allen Reisenden nachdrücklich sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Zum Beispiel sollten Reisende sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland informieren, wachsam sein und verdächtige Vorgänge (z.B. unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Disclaimer des Auswärtigen Amtes
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Reise und Ihre eigene Verantwortung können wir Ihnen nicht abnehmen. Gesetzliche Vorschriften eines Landes können sich ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Landes wird im Zweifelsfall empfohlen. Verweise auf Reise- und Sicherheitshinweise in den Geschäftsbedingungen von Reiseveranstaltern sind für das Auswärtige Amt nicht verbindlich.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Referat 040
D-11013 Berlin
Tel.: (030) 5000-2000
Fax: (030) 5000-51000

http://www.auswaertiges-amt.de:80/diplo/de/Infoservice/FAQ/Sicherheitshinweise/Uebersicht.html

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Weitere Informationen
Weitere Länder- und Reiseinformationen:
http://www.auswaertiges-amt.de:80/diplo/de/Laenderinformationen/ListeNeuesteSicherheitshinweise.html
http://www.auswaertiges-amt.de:80/diplo/de/Laenderinformationen/Sicherheitshinweise-Laenderauswahlseite.jsp

 

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