Stand:
25.04.2008. Unverändert gültig seit 5. November 2007
Terrorismus
In der Regionsind Attentate, die auch Tansania betreffen könnten, nicht auszuschließen.
Zu Vorsicht und Wachsamkeit wird auf öffentlichen Plätzen sowie beim Besuch von touristischen Sehenswürdigkeiten und religiösen Stätten geraten. Ziel von Attentaten können auch ausländische Einrichtungen bzw. von Ausländern besuchte Hotel- und Ferienanlagen sein.
Reisen über Land/ Kriminalität
Im Übrigen sollten wegen zunehmender Gewaltkriminalität auch tagsüber einsam gelegene Gegenden und nicht bewachte Strände gemieden werden. Dies gilt insbesondere für die Strände im Bereich der Küstenstädte. Mit Einbruch der Dunkelheit sollte in Städten von Spaziergängen und von Überlandfahrten abgesehen werden. Ein zunehmend angewandter Diebstahlstrick ist außerdem, Touristen eine Mitfahrgelegenheit im Auto anzubieten, um sie anschließend auszurauben. Im äußersten Nordwesten des Landes, in dem sich zahlreiche Flüchtlinge aus den Nachbarländern aufhalten, besteht ein erhöhtes Risiko von Überfällen. Darüberhinaus sollten Reisende politische oder religiöse Versammlungen sowie öffentliche Plätze meiden. Dies gilt vor allem freitags für die Altstadt Sansibars (Stone Town).
In den vergangenen Monaten sind verschiedene Fälle bekannt geworden, in denen deutsche oder andere ausländische Geschäftsleute auf betrügerischen Handel mit Kupferkathoden oder Stahlschrott hereingefallen sind. Es wird empfohlen, die Seriösität der Anbieter vor Zahlungen jedweder Art eingehend zu prüfen und mit der Botschaft rechtzeitig Kontakt aufzunehmen.
Weltweiter Hinweis Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge besteht fort. Besonders hoch
ist die Gefahr von Anschlägen im Nahen und Mittleren Osten, in Afghanistan,
Indonesien und - wie zahlreiche schwere Anschläge in der jüngsten Zeit gezeigt
haben - auch in Russland. Darüber hinaus besteht sie insbesondere in Regionen,
in denen bereits in der Vergangenheit Terroranschläge verübt oder
Terrororganisationen aufgedeckt wurden, in denen Terroristen über Rückhalt in
der lokalen Bevölkerung verfügen oder in denen Attentate mangels effektiver
Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können. Eine
Gefährdung ist jedoch auch anderswo nicht auszuschließen, etwa in den USA, oder
den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Als vorrangige Ziele müssen weiterhin Orte mit Symbolcharakter gelten. Dazu
zählen religiöse Versammlungsstätten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude,
Verkehrsinfrastrukturen (einschließlich Luft- , Bahn- und Seeverkehr),
Wirtschafts- und Tourismuszentren sowie Orte mit großen Menschenansammlungen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt deshalb allen Reisenden nachdrücklich
sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Zum Beispiel sollten
Reisende sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in
Ihrem Reiseland informieren, wachsam sein und verdächtige Vorgänge (z.B.
unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges
Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Disclaimer des Auswärtigen Amtes Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen
enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen
Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In
diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich
werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das
Konsulargesetz vor.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt
verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des
Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine
Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die
Entscheidung über die Reise und Ihre eigene Verantwortung können wir Ihnen nicht
abnehmen. Gesetzliche Vorschriften eines Landes können sich ändern, ohne dass
das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Kontaktaufnahme mit der
zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Landes wird im
Zweifelsfall empfohlen. Verweise auf Reise- und Sicherheitshinweise in den
Geschäftsbedingungen von Reiseveranstaltern sind für das Auswärtige Amt nicht
verbindlich.