Nicht unbedingt erforderliche Reisen in den Tschad (Ausnahme: Hauptstadt N’Djamena) sollten weiterhin zurückgestellt werden.
Reisen über Land
Reisen im Land sind mit erheblichen Risiken verbunden. Besonders gefährdet sind der Norden, Osten und Südosten des Landes. Im Tibesti-Gebirge gibt es ausgedehnte, kartographisch nicht erfasste Minenfelder. Von Reisen in die Grenzregion zu Sudan wird dringend abgeraten. Es besteht jederzeit die Gefahr, Opfer von Gewaltkriminalität (z.B. Straßensperren) zu werden.
Der am 16.10.2007 wegen des Aufflackerns gewaltsamer Auseinandersetzungen über weite Gebietsteile im Norden und Osten entlang der Grenze zum Sudan (Quaddai/Abeche, Wadi Fira, Borkou-Ennedi-Tibesti) verhängte Ausnahmezustand ist am 12.12.2007 ausgelaufen. Jedoch bestehen gebietsweise weiterhin Einschränkungen (z.B. nächtliche Ausgangssperre in Abeche).
Im Zusammenhang mit der versuchten Verbringung von 103 Kindern durch die französische NRO „Arche de Zoe“ ins Ausland kam es am 14.11.2007 auf den Straßen von N’Djamena zu Schülerdemonstrationen mit gewalttätigen Ausschreitungen, die sich gegen Ausländer weißer Hautfarbe richteten. Weitere Ausschreitungen können nicht völlig ausgeschlossen werden.
Bei Unfällen mit Personenschäden muß mit Aggressionen gerechnet werden. Die Versorgung mit Kraftstoff ist nicht überall gewährleistet.
Es wird darauf hingewiesen, dass die deutsche Botschaft N’Djamena wegen der mangelhaften Infrastruktur (große Entfernungen, fehlende oder schlechte Straßen, kaum Telefonverbindungen) nur in sehr beschränktem Umfang Hilfe leisten kann. Im Notfall sollten sich Reisende an die nächste tschadische oder ggf. französische Militärstation wenden, da nur diese über einigermaßen funktionierende Kommunikationsmöglichkeiten verfügen.
Die deutsche Botschaft N’Djamena hat nur einen eingeschränkten Zuständigkeitsbereich (keine Wahrnehmung von Rechts- und Konsularaufgaben - nur Nothilfe, keine Erteilung von Visa).
Weltweiter Hinweis Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge besteht fort. Besonders hoch
ist die Gefahr von Anschlägen im Nahen und Mittleren Osten, in Afghanistan,
Indonesien und - wie zahlreiche schwere Anschläge in der jüngsten Zeit gezeigt
haben - auch in Russland. Darüber hinaus besteht sie insbesondere in Regionen,
in denen bereits in der Vergangenheit Terroranschläge verübt oder
Terrororganisationen aufgedeckt wurden, in denen Terroristen über Rückhalt in
der lokalen Bevölkerung verfügen oder in denen Attentate mangels effektiver
Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können. Eine
Gefährdung ist jedoch auch anderswo nicht auszuschließen, etwa in den USA, oder
den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Als vorrangige Ziele müssen weiterhin Orte mit Symbolcharakter gelten. Dazu
zählen religiöse Versammlungsstätten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude,
Verkehrsinfrastrukturen (einschließlich Luft- , Bahn- und Seeverkehr),
Wirtschafts- und Tourismuszentren sowie Orte mit großen Menschenansammlungen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt deshalb allen Reisenden nachdrücklich
sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Zum Beispiel sollten
Reisende sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in
Ihrem Reiseland informieren, wachsam sein und verdächtige Vorgänge (z.B.
unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges
Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Disclaimer des Auswärtigen Amtes Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen
enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen
Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In
diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich
werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das
Konsulargesetz vor.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt
verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des
Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine
Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die
Entscheidung über die Reise und Ihre eigene Verantwortung können wir Ihnen nicht
abnehmen. Gesetzliche Vorschriften eines Landes können sich ändern, ohne dass
das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Kontaktaufnahme mit der
zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Landes wird im
Zweifelsfall empfohlen. Verweise auf Reise- und Sicherheitshinweise in den
Geschäftsbedingungen von Reiseveranstaltern sind für das Auswärtige Amt nicht
verbindlich.