Stand:
25.04.2008. Unverändert gültig seit dem 30. August 2007
Reisen über Land
Angesichts nach wie vor hoher Sicherheitsrisiken und Kampfhandlungen in einigen Teilen des Landes rät das Auswärtige Amt von Reisen in die Zentralafrikanische Republik ab (ausgenommen Hauptstadt Bangui sowie das Naturschutzgebiet Dzanga-Sangha).
Reisen sind in der gesamten Zentralafrikanischen Republik mit erheblichen Risiken verbunden. Besonders betroffen sind der Norden und Osten des Landes. Überlandfahrten sollten vermieden werden, da eine hohe Gefahr besteht, Opfer von Gewaltkriminalität (Straßenüberfälle) zu werden.
Reisen nach Bangui sowie in das Naturschutzgebiet Dzanga-Sangha sind möglich; von Nachtfahrten sollte aber abgesehen werden. Außerdem sollte man sich bei Fahrten über Land zunächst vor Ort nach der aktuellen Lage erkundigen. Von Spaziergängen in Bangui nach Einbruch der Dunkelheit wird abgeraten.
Die Versorgung mit Kraftstoff ist nicht landesweit gewährleistet.
Weitere Hinweise
In Bangui gibt es seit 1999 keine deutsche Botschaft mehr. Die zuständige Deutsche Botschaft in Jaunde/Kamerun hat ein Verbindungsbüro in Bangui, dessen Leiter (gleichzeitig österreichischer Honorarkonsul) in Notfällen konsularische Hilfestellung vor Ort leistet. Er ist zu erreichen unter Tel.-Nr. 00236/61 73 33, 61 69 99, Fax: 61 66 20; mit oftmals mehrtägigen Ausfällen der Telefon- und Faxverbindung ist zu rechnen.
Weltweiter Hinweis Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge besteht fort. Besonders hoch
ist die Gefahr von Anschlägen im Nahen und Mittleren Osten, in Afghanistan,
Indonesien und - wie zahlreiche schwere Anschläge in der jüngsten Zeit gezeigt
haben - auch in Russland. Darüber hinaus besteht sie insbesondere in Regionen,
in denen bereits in der Vergangenheit Terroranschläge verübt oder
Terrororganisationen aufgedeckt wurden, in denen Terroristen über Rückhalt in
der lokalen Bevölkerung verfügen oder in denen Attentate mangels effektiver
Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können. Eine
Gefährdung ist jedoch auch anderswo nicht auszuschließen, etwa in den USA, oder
den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Als vorrangige Ziele müssen weiterhin Orte mit Symbolcharakter gelten. Dazu
zählen religiöse Versammlungsstätten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude,
Verkehrsinfrastrukturen (einschließlich Luft- , Bahn- und Seeverkehr),
Wirtschafts- und Tourismuszentren sowie Orte mit großen Menschenansammlungen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt deshalb allen Reisenden nachdrücklich
sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Zum Beispiel sollten
Reisende sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in
Ihrem Reiseland informieren, wachsam sein und verdächtige Vorgänge (z.B.
unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges
Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Disclaimer des Auswärtigen Amtes Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen
enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen
Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In
diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich
werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das
Konsulargesetz vor.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt
verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des
Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine
Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die
Entscheidung über die Reise und Ihre eigene Verantwortung können wir Ihnen nicht
abnehmen. Gesetzliche Vorschriften eines Landes können sich ändern, ohne dass
das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Kontaktaufnahme mit der
zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Landes wird im
Zweifelsfall empfohlen. Verweise auf Reise- und Sicherheitshinweise in den
Geschäftsbedingungen von Reiseveranstaltern sind für das Auswärtige Amt nicht
verbindlich.