Von Reisen in die Grenzgebiete zu Aserbaidschan wird abgeraten, vom Befahren des Abschnitts Nojemberjan-Idschewan der H26/M4 dringend abgeraten. Dort kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen und Schusswechseln. Weiter im Landesinneren liegende Straßenverbindungen sollten bevorzugt werden. In Teilen der Grenzgebiete besteht Minengefahr.
Verkehrsregeln werden in Armenien oft nicht beachtet, das Unfallrisiko ist erheblich höher als in Deutschland. Die meisten armenischen Autofahrer sind nicht versichert, so dass Unfallopfer in der Regel nicht damit rechnen können, Schadenersatz zu erhalten. Reisende sollten daher darauf achten, selbst über ausreichenden Versicherungsschutz (Unfall-, Kaskoversicherung) zu verfügen. Außerdem empfiehlt es sich, äußerst vorsichtig und defensiv zu fahren.
Obwohl der Zustand der Straßen immer besser wird, gibt es nach wie vor viele Gefahrenquellen. Hierzu gehören unzureichende Ausschilderung, oftmals fehlende Leitplanken, sowie Erdrutsche, die besonders nach Regenfällen auftreten können, da Straßengräben bzw. Kanalisation insbesondere auf Bergstraßen meist fehlen. Steinschlag-Warnschilder sollten ernst genommen werden.
Naturkatastrophen
Armenien liegt in einer seismisch aktiven Zone, es kann jederzeit zu Erdbeben kommen. Hinweise zum Verhalten bei Erdbeben finden Sie z. B. im Internetangebot des Geoforschungszentrums Potsdam unter: http://www.gfz-potsdam.de/bib/pub/schule/merkblatt_erdbeben_0209.pdf
Weltweiter Hinweis Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge besteht fort. Besonders hoch
ist die Gefahr von Anschlägen im Nahen und Mittleren Osten, in Afghanistan,
Indonesien und - wie zahlreiche schwere Anschläge in der jüngsten Zeit gezeigt
haben - auch in Russland. Darüber hinaus besteht sie insbesondere in Regionen,
in denen bereits in der Vergangenheit Terroranschläge verübt oder
Terrororganisationen aufgedeckt wurden, in denen Terroristen über Rückhalt in
der lokalen Bevölkerung verfügen oder in denen Attentate mangels effektiver
Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können. Eine
Gefährdung ist jedoch auch anderswo nicht auszuschließen, etwa in den USA, oder
den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Als vorrangige Ziele müssen weiterhin Orte mit Symbolcharakter gelten. Dazu
zählen religiöse Versammlungsstätten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude,
Verkehrsinfrastrukturen (einschließlich Luft- , Bahn- und Seeverkehr),
Wirtschafts- und Tourismuszentren sowie Orte mit großen Menschenansammlungen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt deshalb allen Reisenden nachdrücklich
sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Zum Beispiel sollten
Reisende sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in
Ihrem Reiseland informieren, wachsam sein und verdächtige Vorgänge (z.B.
unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges
Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Disclaimer des Auswärtigen Amtes Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen
enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen
Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In
diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich
werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das
Konsulargesetz vor.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt
verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des
Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine
Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die
Entscheidung über die Reise und Ihre eigene Verantwortung können wir Ihnen nicht
abnehmen. Gesetzliche Vorschriften eines Landes können sich ändern, ohne dass
das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Kontaktaufnahme mit der
zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Landes wird im
Zweifelsfall empfohlen. Verweise auf Reise- und Sicherheitshinweise in den
Geschäftsbedingungen von Reiseveranstaltern sind für das Auswärtige Amt nicht
verbindlich.