| Hinweis vom 19. März 2008 | |
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In Lhasa/Autonome Region Tibet ist es nach Protesten zu schweren Ausschreitungen gekommen, die zum Teil auch auf die angrenzenden, mehrheitlich von Tibetern bewohnten Gebiete in den Provinzen Qinghai, Gansu (Präfektur Khanlo), Sichuan (Präfektur Ngapa und Kanzi) und Yünnan (Präfektur Dechen) übergegriffen haben. Von Reisen in diese Gebiete wird deshalb bis auf weiteres abgeraten. Aufgrund der angespannten Sicherheitslage in Lhasa/Autonome Region Tibet haben die chinesischen Behörden inzwischen ausländischen Touristen zur Ausreise geraten. Das chinesische Außenamt in Lhasa werde bei der Ausreise behilflich sein. Das Auswärtige Amt rät Reisenden vor Ort, besondere Vorsicht walten zu lassen und den Anweisungen der Sicherheitsbehörden Folge zu leisten. Die chinesische Regierung verweigert Bergsteigern in diesem Frühjahr die Erlaubnis, den Mount Everest von Tibet aus zu besteigen. Der Mount Everest liegt im Grenzgebiet zwischen Tibet und Nepal. Landesspezifische Sicherheitshinweise Reisen über Land Von Reisen in das an Pakistan, Afghanistan und Tadschikistan grenzende Pamir-Gebiet in der Autonomen Region Uighur Xinjiang wird abgeraten. Kriminalität Im zweiten Halbjahr 2007 waren in steigender Zahl Gewaltdelikte gegen Touristen, von denen auch Deutsche betroffen waren, zu verzeichnen. Reisenden wird empfohlen, sich ständig mit gebotener Aufmerksamkeit zu bewegen. Selbst an gutbewachten Plätzen wie dem Tian’anmen-Platz wurde ein Überfall, der einen Krankenhausaufenthalt nach sich zog, bekannt. Unbekannten Personen sollte kein Zugang ins Hotelzimmer gewährt werden, unter welchem Vorwand auch immer; im Zweifel bei der Hotelrezeption rückfragen. Personenansammlungen und jede Art von Gedränge sind wegen der Gefahr von Taschendiebstählen zu meiden. Es wird empfohlen, Pass und Flugtickets im Hotel sicher zu deponieren und lediglich eine Kopie des Passes sowie des gültigen Visums mitzuführen, um sich bei Polizeikontrollen ausweisen zu können. |
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Weiterführende Informationen und Links zu China beim Auswärtigen Amt
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