Indien ist ein vergleichsweise sicheres Reiseland.
Bei "Trekking"-Touren sollte unbedingt sichergestellt werden, dass ausreichend starke Funkgeräte mitgeführt werden, da anderenfalls in Notfällen eine rechtzeitige Einleitung von Rettungsaktionen nicht sichergestellt ist.
Terrorismus / Reisen über Land
In verschiedenen Teilen Indiens kommt es immer wieder zu Terroranschlägen, auch in Gebieten, die normalerweise nicht Hauptziel solcher Anschläge sind. Am 19. Februar 2007 forderten Brandbombenanschläge in einem Zug,100 km nordwestlich von Delhi mindestens 67 Todesopfer. Anschläge auf Nahverkehrszüge in Mumbai am 11. Juli 2006 kosteten fast 200 Menschen das Leben. Nach mehreren Bombenexplosionen am 25.8.2007 in Hyderabad (Hauptstadt des ostindischen Bundesstaats Andhra Pradesh) sind bislang 42 Todesopfer und über 50 Verletzte zu verzeichnen. Weitere Anschläge sind nicht auszuschließen. Es wird daher generell zu Wachsamkeit geraten, besonders an Feiertagen (Tag der Republik am 26. Januar, Unabhängigkeitstag am 15. August), an denen es erfahrungsgemäß vermehrt zu Drohungen und Anschlägen kommt. Es wird empfohlen, an diesen Tagen Märkte, öffentliche Plätze und große Menschenansammlungen sowie Regierungsgebäude und nationale Wahrzeichen nach Möglichkeit zu meiden.
Jammu und Kaschmir
Wegen der Gefahr terroristischer Gewalttaten wird vor Reisen nach Jammu und Kaschmir gewarnt. Sowohl in Srinagar als auch in Jammu ist es zu Bombenattentaten insbesondere an öffentlichen Plätzen gekommen. Wegen erheblicher Sicherheitsrisiken sollten in Ladakh die Grenzgebiete gemieden werden. Generell wird davor gewarnt, allein oder mit einem nicht ausgewiesenen Führer durch diese Gegenden zu trekken, per Autostopp zu reisen oder an einsamen Plätzen zu zelten.
Nordöstliche, östliche und südöstliche Bundesstaaten
Bei Reisen in die Nordostregion Indiens besteht wegen der seit Jahren andauernden Unruhen mit terroristischer Gewalt in Assam, Manipur, Tripura und Nagaland ein erhebliches Sicherheitsrisiko. Von Reisen dorthin wird abgeraten.
In den östlichen und südöstlichen Bundesstaaten Kernindiens von Bihar bis zu den östlichen und südlichen Grenzgebieten von Andhra Pradesh besteht ein erhöhtes Risiko von Gewalttaten und Gewaltkriminalität durch maoistische Gruppierungen („Naxaliten“), besonders außerhalb größerer Städte. Deren Aktionen richteten sich bislang allerdings nicht gegen Ausländer.
Am 25.08.2007 ereigneten sich in Hyderabad, der Hauptstadt des Bundesstaates Andhra Pradesh, mehrere Bombenexplosionen. Weitere Anschläge sind nicht auszuschließen.
Andere Regionen
Besondere Reisegenehmigungen werden u.a. für Sikkim, Arunachal Pradesh, Nagaland, Manipur und Mizoram wie auch für die Inselgruppe der Andamanen (Andaman Islands) benötigt. Die Inselgruppe der Nicobaren (Nicobar Islands) sind für Touristen nicht zugänglich.
Weltweiter Hinweis Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge besteht fort. Besonders hoch
ist die Gefahr von Anschlägen im Nahen und Mittleren Osten, in Afghanistan,
Indonesien und - wie zahlreiche schwere Anschläge in der jüngsten Zeit gezeigt
haben - auch in Russland. Darüber hinaus besteht sie insbesondere in Regionen,
in denen bereits in der Vergangenheit Terroranschläge verübt oder
Terrororganisationen aufgedeckt wurden, in denen Terroristen über Rückhalt in
der lokalen Bevölkerung verfügen oder in denen Attentate mangels effektiver
Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können. Eine
Gefährdung ist jedoch auch anderswo nicht auszuschließen, etwa in den USA, oder
den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Als vorrangige Ziele müssen weiterhin Orte mit Symbolcharakter gelten. Dazu
zählen religiöse Versammlungsstätten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude,
Verkehrsinfrastrukturen (einschließlich Luft- , Bahn- und Seeverkehr),
Wirtschafts- und Tourismuszentren sowie Orte mit großen Menschenansammlungen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt deshalb allen Reisenden nachdrücklich
sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Zum Beispiel sollten
Reisende sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in
Ihrem Reiseland informieren, wachsam sein und verdächtige Vorgänge (z.B.
unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges
Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Disclaimer des Auswärtigen Amtes Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen
enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen
Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In
diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich
werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das
Konsulargesetz vor.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt
verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des
Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine
Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die
Entscheidung über die Reise und Ihre eigene Verantwortung können wir Ihnen nicht
abnehmen. Gesetzliche Vorschriften eines Landes können sich ändern, ohne dass
das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Kontaktaufnahme mit der
zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Landes wird im
Zweifelsfall empfohlen. Verweise auf Reise- und Sicherheitshinweise in den
Geschäftsbedingungen von Reiseveranstaltern sind für das Auswärtige Amt nicht
verbindlich.