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Sicherheitshinweis des Auswärtigen Amtes der BRD vom 7. Januar 2008 |
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Westliche Reisende sollten vor und während der Reise nach Pakistan ortskundigen Rat zur Sicherheitslage in den ins Auge gefassten Reisezielen einholen. Grundsätzlich sollten Reisende sich von größeren Menschenansammlungen und religiösen Stätten am Freitag fernhalten. Landesweit besteht eine Gefährdung durch politisch-religiöse Gewalttaten. Terrorismus In der Vergangenheit gab es mehrere terroristische Anschläge, v.a. auf pakistanische Sicherheitskräfte in den Grenzgebieten zu Afghanistan, aber auch in den großen pakistanischen Städten. Im Vorfeld der anstehenden Parlamentswahlen sind insbesondere nach dem Attentat auf die Oppositionsführerin Benazir Bhutto in Rawalpindi am 27. Dezember weitere Anschläge nicht auszuschließen. Beim Besuch von Märkten, wichtigen Amts- und Regierungsgebäuden, Einrichtungen der pakistanischen Sicherheitskräfte und Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr wird deshalb zu besonderer Vorsicht geraten. Seit der Räumung der Roten Moschee (Lal Masjid) in Islamabad durch pakistanische Sicherheitskräfte am 11. Juli 2007 und dem Wiederaufflammen von bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Aufständischen und pakistanischem Militär in den Stammesgebieten entlang der Grenze zu Afghanistan besteht eine erhöhte Gefahr von terroristischen Anschlägen in Pakistan. In Islamabad kam es am 17. und am 27. Juli 2007 zu Selbstmordanschlägen mit mehreren Todesopfern. Bei Bombenanschlägen in der pakistanischen Garnisonsstadt Rawalpindi bei Islamabad wurden am 04. September 2007 und am 24. November 2007 zahlreiche Menschen getötet bzw. verletzt. Westliche Ausländer waren nicht unter den Opfern der Anschläge. Reisen über Land Es wird derzeit von Reisen in die Nordwestgrenzprovinz (NWFP), insbesondere in das Swat-Tal, die Stammesgebiete an der Grenze nach Afghanistan , sowie in den südlichen Punjab abgeraten. Dies gilt nicht für das Gebiet um Chitral (NWFP), sofern die Reise dorthin auf dem Luftwege durchgeführt wird. In den Northern Areas führen latente Konflikte zwischen Shia-und Sunnigruppen gelegentlich zu gewaltsamen Auseinandersetzungen, insbesondere an schiitischen religiösen Feiertagen. Der Feiertag Ashura fällt 2008 in die Zeit um den 18. Januar. Westliche Ausländer sind nicht Ziel der streitenden Gruppen, sie können aber bei Ausschreitungen gefährdet werden. Hunza, Baltistan (Skardu) und das Nanga Parbat-Gebiet sind ruhig. Reisen dorthin sollten aber auf dem Luftweg (Flughäfen Gilgit und Skardu) durchgeführt werden, um Fahrten durch die Nordwestgrenzprovinz zu vermeiden. Von Reisen nach Baluchistan außerhalb von Quetta wird derzeit dringend abgeraten. In Baluchistan hat sich die Sicherheitslage kritisch zugespitzt. Unzufriedene Stammesgruppen und separatistische Kräfte greifen regelmäßig Infrastruktureinrichtungen und Armeekräfte mit Granatwerfern, schultergestützten Raketen, Landminen an und verüben Sprengstoffanschläge. Armee und Luftwaffe gehen gegen die Aufständischen vor. Nach Bombenattentaten auf Reisebusse zum Punjab und wegen der Minengefahr sollte Quetta nur noch auf dem Luftweg besucht werden. Am 12. und 13. Mai 2007 kam es - nach langen Jahren relativer Ruhe - bei innenpolitisch motivierten Auseinandersetzungen in Karachi zu bewaffneten Straßenschlachten, bei denen Dutzende von Todesopfern und zahlreiche Verletzte zu beklagen waren. Karachi war auch einer der Schwerpunkte der Ausschreitungen nach der Ermordung von Benazir Bhutto Ende Dezember 2007. Die Stadtviertel, in denen Ausländer überwiegend arbeiten und wohnen, waren von den Gewaltausbrüchen nicht betroffen. Ob im Zuge des anlaufenden Wahlkampfs weitere Ausschreitungen erfolgen, kann derzeit nicht eingeschätzt werden. Für Besucher empfiehlt sich, vorherige enge Abstimmung der Reisepläne mit den Partnern bzw. der deutschen Auslandsvertretung vor Ort. Die Grenzgebiete zu Afghanistan, Iran und Indien sind nicht bzw. nur mit offizieller Genehmigung zugänglich. Dies gilt auch für den von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs („Azad Jammu and Kashmir“) entlang der Waffenstillstandslinie (Line of Control, LoC). Die Grenzübergänge nach Indien (Wagah/Atari zwischen Lahore und Amritsar), Afghanistan (Torkham über Peshawar und Chaman über Quetta) sowie Iran (Taftan) sind jedoch offen, ebenso wie die direkten Transitstrecken dorthin. Die Mitnahme eines KfZ bei der Grenzüberquerung erfordert meist eine gesonderte Genehmigung. Für Afghanistan besteht eine Reisewarnung. Kriminalität In Karachi sollte wegen der allgemein angespannten Sicherheitslage und der hohen Kriminalitätsrate vom Besuch abgelegener Stadtbezirke abgesehen werden. Vor Stadterkundungen sollte ortskundiger Rat eingeholt werden. Wegen der hohen Kriminalitätsrate im inneren Sindh wird vor Reisen dorthin dringend abgeraten. Blasphemie und Drogendelikte werden mit harten Gefängnisstrafen, unter Umständen mit der Todesstrafe geahndet (siehe auch: strafrechtliche Bestimmungen). Für weitere Informationen steht die Deutsche Botschaft Islamabad bzw. das Deutsche Generalkonsulat in Karachi zur Verfügung. |
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Weiterführende Informationen und Links zu Pakistan beim Auswärtigen Amt
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