Die Bezeichnung Tibet wird heute sowohl für
das gesamte
tibetische Hochland verwendet, als auch für das
Autonome Gebiet Tibet, ein in den fünfziger Jahren gewaltsam
annektiertes
Verwaltungsgebiet der
Volksrepublik China. Das Autonome Gebiet Tibet umfasst etwa
die Hälfte des
tibetischen Kulturraums und liegt im Süden Tibets. Die
nördlichen und östlichen Teile des tibetischen Kulturraums sind
Teil der chinesischen Provinzen
Qinghai,
Gansu,
Sichuan und
Yunnan. Im offiziellen chinesischen Sprachgebrauch steht der
englische Begriff Tibet (d.h. das chinesische Xizang 西藏)
immer für das Autonome Gebiet Tibet; allerdings schließt
auch der tibetische Begriff bod bzw. bod yul die
osttibetischen Regionen Amdo und Kham, also überwiegend
außerhalb des Autonomen Gebiets Tibet gelegenen Gebiete,
üblicherweise nicht mit ein. Um mitgerechnet zu werden, muss im
Tibetischen bod chen (Böchen) = „Groß-Tibet“
gebraucht werden.
Die Zugehörigkeit Tibets zur Volksrepublik China ist in der
breiten Öffentlichkeit umstritten, obwohl es weltweit keinen
Staat gibt, der dies auf diplomatischer und politischer Ebene
offiziell in Frage stellt.
Tibets Status
Historische Anmerkungen zu
Tibets Status
Bis Anfang des 18.
Jahrhunderts war Tibet eine Region ohne festgelegte
Grenzen, bei innerer Autonomie unter mongolischer
Schirmherrschaft. Mit dem Niedergang der
mongolischen Macht brachen auf tibetischem Gebiet
„Nachfolgeunruhen“ aus.
Aufgrund dieser Unruhen
erklärte China um 1720 das Gebiet Tibets zu seinem
Protektorat bei voller innerer Autonomie Tibets.
Diese Konstruktion hielt fast 200 Jahre lang und
hatte Vorteile für beide Seiten.
Die Tibeter waren
Herren im eigenen Land und weitgehend ungestört und
unter sich. Chinesischen Einfluss gab es nur in den
östlichen Randlagen Tibets zu der chinesischen
Tiefebene. Dies sind bis heute die Gebiete mit einem
größeren Bevölkerungsanteil von Han-Chinesen.
Darüber hinaus hatte kaum ein Chinese aus dem
Flachland die Motivation, das unerschlossene Gebiet
Tibets, viele hundert Kilometer zu durchqueren, da
diese Gebiete häufig auch nur sehr dünn besiedelt
waren. Jede Reise in Tibet war beschwerlich und ohne
ortskundige Begleitung nicht zu machen. Es gab in
Tibet zudem fast nichts, mit dem die Chinesen den
Handel hätten treiben können, der diese aufwändige
Reise hätte rechtfertigen können. So verweilten zur
Zeit des Einmarsches Chinas in das damals de
facto unabhängige Tibet (dies umfasste ungefähr
das Gebiet des heutigen Autonomen Gebiets Tibets) im
Jahr 1950 dort nur sechs Ausländer, darunter auch
die Österreicher
Heinrich Harrer und
Peter Aufschnaiter.
Für die Chinesen
hatte das Protektorat über Tibet den Vorteil der
Klarstellung, dass China bis zum Gebirgskamm des
Himalaya Gebietsansprüche hatte. Es war eindeutig,
ab wann fremde Mächte chinesisches Hoheitsgebiet
betraten, und einen Krieg mit China wollte keiner
der kleineren umgebenden Staaten beginnen.
Für die Bevölkerung
Tibets garantierte die Stellung als chinesisches
Protektorat den Schutz gegen äußere Feinde und damit
den äußeren Frieden.
Aufgrund dieser
Konstellation wird in den alten Atlanten Tibet meist
als Teil Chinas dargestellt.
Die Lage änderte
sich mit dem Auftauchen der englischen
Invasionsarmee, welche die Außengrenzen Chinas nicht
respektierte.
Die chinesische Sichtweise
Aus Sicht der
festland-chinesischen Regierung ist Tibet seit
mehreren hundert Jahren ein fester Bestandteil
Chinas. Nach dieser Ansicht hätte der 13. Dalai Lama
Thubten Gyatso im Jahr 1894 mit Hilfe der
britischen Imperialisten versucht, Tibet von China
abzuspalten. In diesem Jahr wurde der Statthalter
des chinesischen Kaisers vom Dalai Lama aus Tibet
vertrieben. Die Kolonialmacht Großbritannien war in
China militärisch präsent und unterstützte die
Abspaltung Tibets politisch, was die chinesische
Regierung zum Stillhalten zwang. Die
Unabhängigkeitserklärung von 1913 ist aus
chinesischer Sicht
völkerrechtlich nie wirksam geworden, da sie
weder von China noch von irgendeinem anderen Staat
je anerkannt wurde. Mit dem Zurückdrängen der
ausländischen Beeinflussung Tibets (1950) und dem
Abschluss des
17-Punkte-Abkommens (1951) sei der traditionelle
Zustand wiederhergestellt worden.
Die Sicht der tibetischen
Exilregierung
Die
tibetische Exilregierung vertritt die
Auffassung, dass Tibet zum Zeitpunkt der
Invasion durch die chinesische
Volksbefreiungsarmee ein unabhängiger Staat
gewesen sei, und dass die militärische Invasion und
die andauernde Besetzung ein Verstoß gegen
internationales Recht und gegen das Recht auf
Selbstbestimmung seien. Ferner sei Tibet nicht,
wie es die Volksrepublik darstellt, seit 700 Jahren
fester Bestandteil Chinas, sondern habe nur für
kurze Zeiten unter dem Einfluss der Mongolen oder
der Mandschus gestanden, jedoch nie unter dem
Einfluss der Han-Chinesen.
Das
17-Punkte-Abkommen ist nach tibetischer
Auffassung ungültig, da die Unterzeichnung durch
tibetische Delegierte aufgrund militärischen Drucks
Chinas erfolgte. Des Weiteren wird China
vorgeworfen, die in dem Abkommen zugesicherte
innenpolitische Autonomie und Religionsfreiheit
missachtet zu haben.
Am 21. September
1987 machte der Dalai Lama einen Vorschlag zur
Annäherung an China in Form eines
Fünf-Punkte-Friedensplans:
Umwandlung von ganz
Tibet, einschließlich der östlichen Provinzen
Kham und Amdo, in eine Zone der Gewaltlosigkeit
Aufgabe der
chinesischen Politik der
Bevölkerungsumsiedlungen
Achtung der
Menschenrechte und demokratischen Freiheiten des
tibetischen Volkes
Wiederherstellung
und Schutz der Umwelt Tibets
Aufnahme
ernsthafter Verhandlungen über den künftigen
Status Tibets sowie Beziehungen zwischen dem
tibetischen und dem chinesischen Volk
Die chinesische Regierung wies den Plan am 17.
Oktober 1987 zurück und beschuldigte den Dalai Lama
die Kluft zwischen ihm und der chinesischen
Regierung zu vergrößern. Sie wirft ihm darüber
hinaus vor, ein politischer Exilant zu sein, der
sich seit langem im Ausland um Chinas Spaltung
bemüht. Ein Dialog mit dem Dalai Lama kommt für sie
nur in Betracht, sobald dieser auf das Streben nach
einer so genannten Unabhängigkeit Tibets verzichtet.
Hierzu müsse er in einer öffentlichen und
eindeutigen Erklärung Tibet und
Taiwan
als untrennbare Teile des chinesischen Territoriums
und die Volksrepublik China als die einzige legitime
Regierung anerkennen, sowie sich zur Einstellung
aller Aktivitäten zur Spaltung des Vaterlandes
verpflichten.
Internationale Sicht
Deutschland
Der
völkerrechtliche Status Tibets ist
umstritten. So betrachtet auf politischer Ebene
die
deutsche Bundesregierung in Übereinstimmung
mit der internationalen Staatengemeinschaft
Tibet als Teil des chinesischen Staatsverbandes,
selbst wenn Tibet in der wechselvollen
Geschichte die Voraussetzung eines unabhängigen
Staates erfüllt haben sollte. Sie unterstützt
aber den tibetischen Anspruch auf
Autonomie, insbesondere im kulturellen und
religiösen Bereich, als adäquaten Ausdruck des
Selbstbestimmungsrechts des tibetischen Volkes.
Kontakte zum Dalai Lama bestehen nur in dessen
Eigenschaft als religiöser Führer.
„Die Staatengemeinschaft geht
zwar davon aus, dass Tibet Teil des
chinesischen Staatsverbandes ist, doch
wurde der Status Tibets nicht geklärt.
Zum Zeitpunkt der gewaltsamen
Einverleibung in den chinesischen
Staatsverband war es ein eigenständiger
Staat. China hat keinen wirksamen
Gebietstitel erworben, weil es dem
Grundprinzip des aus dem Gewaltverbot
hervorgehenden Annexionsverbots
entgegensteht. Die Effektivität
tatsächlicher Herrschaftsgewalt über ein
Gebiet vermag keinen Gebietserwerb zu
bewirken.“
Der Deutsche
Bundestag stellte im Jahr 1996 mit einer sehr
großen Mehrheit die gewaltsame Unterdrückung
Tibets und Repressionspolitik Chinas fest:
„Beginnend mit den unmenschlichen
Militäraktionen seit dem Einmarsch
Chinas im Jahr 1950, dauert die
gewaltsame Unterdrückung Tibets und
seines Strebens nach politischer,
ethnischer, kultureller und religiöser
Selbstbestimmung bis heute an. Die
fortgesetzte Repressionspolitik Chinas
in Tibet hat schwere
Menschenrechtsverletzungen,
Umweltzerstörungen sowie massive
wirtschaftliche, soziale, rechtliche und
politische Benachteiligungen der
tibetischen Bevölkerung und letztlich
die Sinisierung Tibets zur Folge.“
Seit Mai 1995
gibt es im Deutschen Bundestag mit dem
Tibet-Gesprächskreis auch ein
interfraktionelles Gremium, das sich laufend mit
der Tibetproblematik beschäftigt.
Im Jahr 1998
bekräftigte der damalige Außenminister
Joschka Fischer jedoch die Zugehörigkeit
Tibets zur Volksrepublik China. Er erklärte, die
rot-grüne Bundesregierung stehe mit ihrer
Chinapolitik in der Kontinuität der alten
Regierung. Tibet werde als ein integraler
Bestandteil Chinas betrachtet, alle
Unabhängigkeitsbestrebungen würden als
Separatismus angesehen und nicht unterstützt. An
der Einbringung der Bundestagsresolution zu
Tibet im Jahr 1996 wirkte Fischer (damals noch
in der Opposition) ebenfalls mit.
Europäische Union
Das
Europäische Parlament veröffentlichte seit
1987 verschiedene Tibet betreffende
Resolutionen. Hierbei verurteilte es wiederholt
die Verletzungen der Menschenrechte und
Religionsfreiheit durch die chinesischen
Behörden.
In der
Resolution vom 15. Dezember 1992 stellte es
fest, dass das tibetische Volk ein Volk im Sinne
des Völkerrechts ist und ihm das Recht auf
Selbstbestimmung zustehe. Weiterhin verurteilte
es die militärische Besetzung Tibets durch
chinesische Truppen und drückte angesichts der
Bedrohung der „nationalen Identität“ des
tibetischen Volkes seine Besorgnis aus.
USA
Der
US-Senat verabschiedete am 23. Mai 1991 eine
Resolution, nach der Tibet, einschließlich
derjenigen Regionen, die den chinesischen
Provinzen einverleibt wurden, nach gängigen
Richtlinien internationalen Rechtes ein
besetztes Land bildet, dessen wahre
Repräsentanten der Dalai Lama und die tibetische
Exilregierung bilden. Die chinesische Regierung
wurde daraufhin aufgefordert ihre Streitkräfte
aus Tibet zurückzuziehen.
Indien
Am 13. April
2005 haben Indien und China eine Reihe von
Zusammenarbeitsverträgen vereinbart, die unter
anderem auch eine gemeinsame Deklaration über
die gegenseitig anerkannte Grenze umfassen.
Grundsätzlich wird die gegenwärtige aktuelle
Waffenstillstandslinie aus dem Grenzkrieg von
1962 als gemeinsame Grenze anerkannt. Dabei
verzichtet China ausdrücklich auf Ansprüche
südlich der
McMahon-Linie (Bundesstaat Arunachal Pradesh)
und insbesondere im Gebiet
Tawang, in
Sikkim und in
Ladakh. Indien auf der anderen Seite erkennt
die Hoheit Chinas im Gebiet nördlich der
McMahon-Linie, in der chinesischen autonomen
Region Tibet und auf dem
Aksai Chin-Plateau an.
Republik China
(Taiwan)
Die Haltung der
Republik China (Taiwan) zu Tibet wurde in
der Eröffnungsrede zum International
Symposium on Human Rights in Tibet am 8.
September 2007 durch deren Präsidenten
Chen Shui-bian wie folgt beschrieben:
“During the inauguration conference of the
Taiwan-Tibet Exchange Foundation in 2003, I
announced our new policy and emphasized that
the Taiwan government will no longer treat
people of the Tibetan government-in-exile as
Chinese people. Instead, we will handle our
relations with Tibet and China separately
under this fresh perspective on our
relations with Tibet.”
„Während der Einführungstagung der Stiftung
für Tibetisch-taiwanesischen Austausch im
Jahr 2003 habe ich unsere neue Politik
angekündigt und hervorgehoben, dass die
taiwanesische Regierung das Volk der
tibetischen Exil-Regierung nicht länger als
chinesisches Volk ansieht. Stattdessen
werden wir anhand dieser neuen Sichtweise
über Tibet unsere Beziehungen mit Tibet und
China getrennt voneinander behandeln.“
Darüber hinaus
sprach er seine Unterstützung für jegliche
Lösungsvorschläge des Dalai Lama in der
Tibetfrage aus.
Zeitzone UTC +8 The two
western
autonomous regions of
China,
Xinjiang and
Tibet, were in UTC+6 during the Republic era
(1912–1949), but were moved to UTC+8 after the founding of
the People's Republic of China in 1949. Today, residents of
the two
autonomous regions do everything 2 hours late. For
example, lunch is at 14:00 and business hour ends around
19:00.