Tibet
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Überblick

Bild:Himalaya composite.jpg
Satellitenaufnahme von 2003

 
Autonomes Gebiet Tibet (offiziell)

Tibet (tibetisch བོད་ Bod, sprich: „Pö“; chin. 西藏, Xīzàng) ist ein ausgedehntes Hochland in Zentralasien.

Die Bezeichnung Tibet wird heute sowohl für das gesamte tibetische Hochland verwendet, als auch für das Autonome Gebiet Tibet, ein in den fünfziger Jahren gewaltsam annektiertes Verwaltungsgebiet der Volksrepublik China. Das Autonome Gebiet Tibet umfasst etwa die Hälfte des tibetischen Kulturraums und liegt im Süden Tibets. Die nördlichen und östlichen Teile des tibetischen Kulturraums sind Teil der chinesischen Provinzen Qinghai, Gansu, Sichuan und Yunnan. Im offiziellen chinesischen Sprachgebrauch steht der englische Begriff Tibet (d.h. das chinesische Xizang 西藏) immer für das Autonome Gebiet Tibet; allerdings schließt auch der tibetische Begriff bod bzw. bod yul die osttibetischen Regionen Amdo und Kham, also überwiegend außerhalb des Autonomen Gebiets Tibet gelegenen Gebiete, üblicherweise nicht mit ein. Um mitgerechnet zu werden, muss im Tibetischen bod chen (Böchen) = „Groß-Tibet“ gebraucht werden.

Die Zugehörigkeit Tibets zur Volksrepublik China ist in der breiten Öffentlichkeit umstritten, obwohl es weltweit keinen Staat gibt, der dies auf diplomatischer und politischer Ebene offiziell in Frage stellt.

Tibets Status
Historische Anmerkungen zu Tibets Status
Bis Anfang des 18. Jahrhunderts war Tibet eine Region ohne festgelegte Grenzen, bei innerer Autonomie unter mongolischer Schirmherrschaft. Mit dem Niedergang der mongolischen Macht brachen auf tibetischem Gebiet „Nachfolgeunruhen“ aus.

Aufgrund dieser Unruhen erklärte China um 1720 das Gebiet Tibets zu seinem Protektorat bei voller innerer Autonomie Tibets. Diese Konstruktion hielt fast 200 Jahre lang und hatte Vorteile für beide Seiten.

Die Tibeter waren Herren im eigenen Land und weitgehend ungestört und unter sich. Chinesischen Einfluss gab es nur in den östlichen Randlagen Tibets zu der chinesischen Tiefebene. Dies sind bis heute die Gebiete mit einem größeren Bevölkerungsanteil von Han-Chinesen. Darüber hinaus hatte kaum ein Chinese aus dem Flachland die Motivation, das unerschlossene Gebiet Tibets, viele hundert Kilometer zu durchqueren, da diese Gebiete häufig auch nur sehr dünn besiedelt waren. Jede Reise in Tibet war beschwerlich und ohne ortskundige Begleitung nicht zu machen. Es gab in Tibet zudem fast nichts, mit dem die Chinesen den Handel hätten treiben können, der diese aufwändige Reise hätte rechtfertigen können. So verweilten zur Zeit des Einmarsches Chinas in das damals de facto unabhängige Tibet (dies umfasste ungefähr das Gebiet des heutigen Autonomen Gebiets Tibets) im Jahr 1950 dort nur sechs Ausländer, darunter auch die Österreicher Heinrich Harrer und Peter Aufschnaiter.

Für die Chinesen hatte das Protektorat über Tibet den Vorteil der Klarstellung, dass China bis zum Gebirgskamm des Himalaya Gebietsansprüche hatte. Es war eindeutig, ab wann fremde Mächte chinesisches Hoheitsgebiet betraten, und einen Krieg mit China wollte keiner der kleineren umgebenden Staaten beginnen.

Für die Bevölkerung Tibets garantierte die Stellung als chinesisches Protektorat den Schutz gegen äußere Feinde und damit den äußeren Frieden.

Aufgrund dieser Konstellation wird in den alten Atlanten Tibet meist als Teil Chinas dargestellt.

Die Lage änderte sich mit dem Auftauchen der englischen Invasionsarmee, welche die Außengrenzen Chinas nicht respektierte.
 

Die chinesische Sichtweise
Aus Sicht der festland-chinesischen Regierung ist Tibet seit mehreren hundert Jahren ein fester Bestandteil Chinas. Nach dieser Ansicht hätte der 13. Dalai Lama Thubten Gyatso im Jahr 1894 mit Hilfe der britischen Imperialisten versucht, Tibet von China abzuspalten. In diesem Jahr wurde der Statthalter des chinesischen Kaisers vom Dalai Lama aus Tibet vertrieben. Die Kolonialmacht Großbritannien war in China militärisch präsent und unterstützte die Abspaltung Tibets politisch, was die chinesische Regierung zum Stillhalten zwang. Die Unabhängigkeitserklärung von 1913 ist aus chinesischer Sicht völkerrechtlich nie wirksam geworden, da sie weder von China noch von irgendeinem anderen Staat je anerkannt wurde. Mit dem Zurückdrängen der ausländischen Beeinflussung Tibets (1950) und dem Abschluss des 17-Punkte-Abkommens (1951) sei der traditionelle Zustand wiederhergestellt worden.
 
Die Sicht der tibetischen Exilregierung
Die tibetische Exilregierung vertritt die Auffassung, dass Tibet zum Zeitpunkt der Invasion durch die chinesische Volksbefreiungsarmee ein unabhängiger Staat gewesen sei, und dass die militärische Invasion und die andauernde Besetzung ein Verstoß gegen internationales Recht und gegen das Recht auf Selbstbestimmung seien. Ferner sei Tibet nicht, wie es die Volksrepublik darstellt, seit 700 Jahren fester Bestandteil Chinas, sondern habe nur für kurze Zeiten unter dem Einfluss der Mongolen oder der Mandschus gestanden, jedoch nie unter dem Einfluss der Han-Chinesen.

Das 17-Punkte-Abkommen ist nach tibetischer Auffassung ungültig, da die Unterzeichnung durch tibetische Delegierte aufgrund militärischen Drucks Chinas erfolgte. Des Weiteren wird China vorgeworfen, die in dem Abkommen zugesicherte innenpolitische Autonomie und Religionsfreiheit missachtet zu haben.

Am 21. September 1987 machte der Dalai Lama einen Vorschlag zur Annäherung an China in Form eines Fünf-Punkte-Friedensplans:

  1. Umwandlung von ganz Tibet, einschließlich der östlichen Provinzen Kham und Amdo, in eine Zone der Gewaltlosigkeit
  2. Aufgabe der chinesischen Politik der Bevölkerungsumsiedlungen
  3. Achtung der Menschenrechte und demokratischen Freiheiten des tibetischen Volkes
  4. Wiederherstellung und Schutz der Umwelt Tibets
  5. Aufnahme ernsthafter Verhandlungen über den künftigen Status Tibets sowie Beziehungen zwischen dem tibetischen und dem chinesischen Volk

Die chinesische Regierung wies den Plan am 17. Oktober 1987 zurück und beschuldigte den Dalai Lama die Kluft zwischen ihm und der chinesischen Regierung zu vergrößern. Sie wirft ihm darüber hinaus vor, ein politischer Exilant zu sein, der sich seit langem im Ausland um Chinas Spaltung bemüht. Ein Dialog mit dem Dalai Lama kommt für sie nur in Betracht, sobald dieser auf das Streben nach einer so genannten Unabhängigkeit Tibets verzichtet. Hierzu müsse er in einer öffentlichen und eindeutigen Erklärung Tibet und Taiwan als untrennbare Teile des chinesischen Territoriums und die Volksrepublik China als die einzige legitime Regierung anerkennen, sowie sich zur Einstellung aller Aktivitäten zur Spaltung des Vaterlandes verpflichten.
 

Internationale Sicht


Deutschland

Der völkerrechtliche Status Tibets ist umstritten. So betrachtet auf politischer Ebene die deutsche Bundesregierung in Übereinstimmung mit der internationalen Staatengemeinschaft Tibet als Teil des chinesischen Staatsverbandes, selbst wenn Tibet in der wechselvollen Geschichte die Voraussetzung eines unabhängigen Staates erfüllt haben sollte. Sie unterstützt aber den tibetischen Anspruch auf Autonomie, insbesondere im kulturellen und religiösen Bereich, als adäquaten Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts des tibetischen Volkes. Kontakte zum Dalai Lama bestehen nur in dessen Eigenschaft als religiöser Führer.

Andere Stellen kommen zu anderen Ergebnissen in der völkerrechtlichen Frage. Der wissenschaftliche Dienst des deutschen Bundestages stellte 1987 fest:

„Die Staatengemeinschaft geht zwar davon aus, dass Tibet Teil des chinesischen Staatsverbandes ist, doch wurde der Status Tibets nicht geklärt. Zum Zeitpunkt der gewaltsamen Einverleibung in den chinesischen Staatsverband war es ein eigenständiger Staat. China hat keinen wirksamen Gebietstitel erworben, weil es dem Grundprinzip des aus dem Gewaltverbot hervorgehenden Annexionsverbots entgegensteht. Die Effektivität tatsächlicher Herrschaftsgewalt über ein Gebiet vermag keinen Gebietserwerb zu bewirken.“ 

Der Deutsche Bundestag stellte im Jahr 1996 mit einer sehr großen Mehrheit die gewaltsame Unterdrückung Tibets und Repressionspolitik Chinas fest:

„Beginnend mit den unmenschlichen Militäraktionen seit dem Einmarsch Chinas im Jahr 1950, dauert die gewaltsame Unterdrückung Tibets und seines Strebens nach politischer, ethnischer, kultureller und religiöser Selbstbestimmung bis heute an. Die fortgesetzte Repressionspolitik Chinas in Tibet hat schwere Menschenrechtsverletzungen, Umweltzerstörungen sowie massive wirtschaftliche, soziale, rechtliche und politische Benachteiligungen der tibetischen Bevölkerung und letztlich die Sinisierung Tibets zur Folge.“ 

Seit Mai 1995 gibt es im Deutschen Bundestag mit dem Tibet-Gesprächskreis auch ein interfraktionelles Gremium, das sich laufend mit der Tibetproblematik beschäftigt.

Im Jahr 1998 bekräftigte der damalige Außenminister Joschka Fischer jedoch die Zugehörigkeit Tibets zur Volksrepublik China. Er erklärte, die rot-grüne Bundesregierung stehe mit ihrer Chinapolitik in der Kontinuität der alten Regierung. Tibet werde als ein integraler Bestandteil Chinas betrachtet, alle Unabhängigkeitsbestrebungen würden als Separatismus angesehen und nicht unterstützt. An der Einbringung der Bundestagsresolution zu Tibet im Jahr 1996 wirkte Fischer (damals noch in der Opposition) ebenfalls mit.

Europäische Union

Das Europäische Parlament veröffentlichte seit 1987 verschiedene Tibet betreffende Resolutionen. Hierbei verurteilte es wiederholt die Verletzungen der Menschenrechte und Religionsfreiheit durch die chinesischen Behörden.

In der Resolution vom 15. Dezember 1992 stellte es fest, dass das tibetische Volk ein Volk im Sinne des Völkerrechts ist und ihm das Recht auf Selbstbestimmung zustehe. Weiterhin verurteilte es die militärische Besetzung Tibets durch chinesische Truppen und drückte angesichts der Bedrohung der „nationalen Identität“ des tibetischen Volkes seine Besorgnis aus.

USA

Der US-Senat verabschiedete am 23. Mai 1991 eine Resolution, nach der Tibet, einschließlich derjenigen Regionen, die den chinesischen Provinzen einverleibt wurden, nach gängigen Richtlinien internationalen Rechtes ein besetztes Land bildet, dessen wahre Repräsentanten der Dalai Lama und die tibetische Exilregierung bilden. Die chinesische Regierung wurde daraufhin aufgefordert ihre Streitkräfte aus Tibet zurückzuziehen.

Indien

Am 13. April 2005 haben Indien und China eine Reihe von Zusammenarbeitsverträgen vereinbart, die unter anderem auch eine gemeinsame Deklaration über die gegenseitig anerkannte Grenze umfassen. Grundsätzlich wird die gegenwärtige aktuelle Waffenstillstandslinie aus dem Grenzkrieg von 1962 als gemeinsame Grenze anerkannt. Dabei verzichtet China ausdrücklich auf Ansprüche südlich der McMahon-Linie (Bundesstaat Arunachal Pradesh) und insbesondere im Gebiet Tawang, in Sikkim und in Ladakh. Indien auf der anderen Seite erkennt die Hoheit Chinas im Gebiet nördlich der McMahon-Linie, in der chinesischen autonomen Region Tibet und auf dem Aksai Chin-Plateau an.

Republik China (Taiwan)

Die Haltung der Republik China (Taiwan) zu Tibet wurde in der Eröffnungsrede zum International Symposium on Human Rights in Tibet am 8. September 2007 durch deren Präsidenten Chen Shui-bian wie folgt beschrieben:

“During the inauguration conference of the Taiwan-Tibet Exchange Foundation in 2003, I announced our new policy and emphasized that the Taiwan government will no longer treat people of the Tibetan government-in-exile as Chinese people. Instead, we will handle our relations with Tibet and China separately under this fresh perspective on our relations with Tibet.”

„Während der Einführungstagung der Stiftung für Tibetisch-taiwanesischen Austausch im Jahr 2003 habe ich unsere neue Politik angekündigt und hervorgehoben, dass die taiwanesische Regierung das Volk der tibetischen Exil-Regierung nicht länger als chinesisches Volk ansieht. Stattdessen werden wir anhand dieser neuen Sichtweise über Tibet unsere Beziehungen mit Tibet und China getrennt voneinander behandeln.“

Darüber hinaus sprach er seine Unterstützung für jegliche Lösungsvorschläge des Dalai Lama in der Tibetfrage aus.

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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Tibet aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren sowie Quellenangaben verfügbar

Nationale Symbole
Wappen/Siegel der tibetischen Exilregierung und Tibets vor der chinesischen Okkupation
Wappen/Siegel der tibetischen Exilregierung und Tibets vor der chinesischen Okkupation
 

Hauptstadt
Lhasa

ISO 3166-2-Code
CN-54

Zeitzone
UTC +8
The two western autonomous regions of China, Xinjiang and Tibet, were in UTC+6 during the Republic era (1912–1949), but were moved to UTC+8 after the founding of the People's Republic of China in 1949. Today, residents of the two autonomous regions do everything 2 hours late. For example, lunch is at 14:00 and business hour ends around 19:00.

Lhasa

Lage von Xīzàng zìzhìqū (Pinyin)  Bod Rang Skyong Lbyongs (tibet.) in China

 

 

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