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Sicherheitshinweis des Auswärtigen
Amtes der BRD vom 31. August 2007
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Für Belarus/Weißrussland besteht momentan kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.
Trotz der geographischen Nähe zur Europäischen Union begegnen Reisende in Belarus/Weißrussland einem System eigener Wertvorstellungen sowie gesetzlicher und administrativer Bestimmungen, die oft erheblich von westlichen Vorstellungen abweichen. Reisende sollten sich daher besonders intensiv auf den Aufenthalt in Belarus vorbereiten. Die Botschaft Minsk hält auf ihrer Internetseite (http://www.minsk.diplo.de/Vertretung/minsk/de/04/MerkblaetterDeutsche/Merkblaetter.html) Merkblätter zu besonderen Problemstellungen bereit.
Das Auswärtige Amt weist zunächst und mit besonderer Deutlichkeit darauf hin, dass Reisende nach Belarus in ihrem eigenen Interesse strikt alle dort geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten sollten. Rechtsvorschriften und Strafmaß entsprechen häufig nicht Regelungen in den Staaten der Europäischen Union. Dies gilt insbesondere für Rauschgift- und Sexualdelikte.
Ausländische Staatsangehörige, insbesondere Angehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, unterliegen der besonderen Aufmerksamkeit staatlicher Organe.
Mit gesellschaftlicher Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Partnerschaften kann man nicht rechnen.
Die Promillegrenze liegt in Belarus bei 0,0. Zuwiderhandlungen könnten zur Ausweisung führen. Wegen der unzureichenden notärztlichen Versorgung und der hohen Unfallgefahr empfiehlt sich eine besonders vorsichtige Fahrweise. Von nächtlichen Autofahrten über Land wird wegen schlechter Straßenverhältnisse abgeraten.
Bei der Ein- und Ausreise mit dem PKW über aus und nach Polen kann es zu sehr langen Wartezeiten an der Grenze kommen. „Schleuser“ bieten immer wieder an, gegen Bezahlung den Grenzübertritt zu beschleunigen. Bei Problemen an der Grenze kann man unter einer zentralen Beschwerdenummer bei den belarussischen Grenztruppen in Minsk anrufen (+375-17 216 2281, russischsprachig).
Bitte bedenken Sie besonders:
Gesetzliche Vorschriften können sich durch Präsidialerlasse (Dekrete) schnell und ohne Vorankündigung ändern.
Es gibt in Belarus keine öffentlichen oder privaten Stellen, die ausländischen Touristen zur Behebung einer vorübergehenden Notlage, z.B. finanzieller Art, Hilfe gewähren.
Die Verhältnisse in Krankenanstalten etc. entsprechen oft nicht westlichem Standard.
Die Versorgung mit Geld ist durch Bankautomaten etc. flächendeckend gewährleistet.
Bitte informieren Sie sich über die Besonderheiten der Berechtigung zum Führen eines Kfz im belarussischen Straßenverkehr.
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Weiterführende Informationen und Links
zu Belarus beim Auswärtigen Amt
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Weltweiter Hinweis
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge besteht fort. Besonders hoch
ist die Gefahr von Anschlägen im Nahen und Mittleren Osten, in Afghanistan,
Indonesien und - wie zahlreiche schwere Anschläge in der jüngsten Zeit gezeigt
haben - auch in Russland. Darüber hinaus besteht sie insbesondere in Regionen,
in denen bereits in der Vergangenheit Terroranschläge verübt oder
Terrororganisationen aufgedeckt wurden, in denen Terroristen über Rückhalt in
der lokalen Bevölkerung verfügen oder in denen Attentate mangels effektiver
Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können. Eine
Gefährdung ist jedoch auch anderswo nicht auszuschließen, etwa in den USA, oder
den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Als vorrangige Ziele müssen weiterhin Orte mit Symbolcharakter gelten. Dazu
zählen religiöse Versammlungsstätten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude,
Verkehrsinfrastrukturen (einschließlich Luft- , Bahn- und Seeverkehr),
Wirtschafts- und Tourismuszentren sowie Orte mit großen Menschenansammlungen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt deshalb allen Reisenden nachdrücklich
sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Zum Beispiel sollten
Reisende sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in
Ihrem Reiseland informieren, wachsam sein und verdächtige Vorgänge (z.B.
unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges
Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Disclaimer des Auswärtigen Amtes
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen
enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen
Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In
diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich
werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das
Konsulargesetz vor.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt
verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des
Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine
Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die
Entscheidung über die Reise und Ihre eigene Verantwortung können wir Ihnen nicht
abnehmen. Gesetzliche Vorschriften eines Landes können sich ändern, ohne dass
das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Kontaktaufnahme mit der
zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Landes wird im
Zweifelsfall empfohlen. Verweise auf Reise- und Sicherheitshinweise in den
Geschäftsbedingungen von Reiseveranstaltern sind für das Auswärtige Amt nicht
verbindlich.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Referat 040
D-11013 Berlin
Tel.: (030) 5000-2000
Fax: (030) 5000-51000
http://www.auswaertiges-amt.de:80/diplo/de/Infoservice/FAQ/Sicherheitshinweise/Uebersicht.html
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Weitere Informationen
Weitere Länder- und Reiseinformationen:
http://www.auswaertiges-amt.de:80/diplo/de/Laenderinformationen/ListeNeuesteSicherheitshinweise.html
http://www.auswaertiges-amt.de:80/diplo/de/Laenderinformationen/Sicherheitshinweise-Laenderauswahlseite.jsp
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