Die Französischen Überseegebiete
Die französischen Überseegebiete sind die Gebiete außerhalb Europas, welche von Frankreich in der einen oder anderen Form regiert und verwaltet werden; im wesentlichen handelt es sich dabei um ehemalige französische Kolonien. Insgesamt leben dort ungefähr 2,5 Millionen Menschen. Nur die französischen Süd- und Antarktisgebiete und Französisch-Polynesien besitzen offizielle eigene Flaggen, die anderen Gebiete verfügen über inoffizielle Flaggen.
Auf Französisch werden die Überseegebiete formell als la France d'outre-mer bezeichnet. Bis zur Verfassungsreform vom 23. März 2003 war die offizielle Bezeichnung les DOM-TOM, was heute in der Umgangssprache noch verbreitet ist.
Seit dem 18. Mai 2007 ist das zuständige Überseeministerium (Ministère de l'Outre-mer) mit dem Innenministerium (Ministère de l'Intérieur) zusammengelegt (Ministre de l'Intérieur, de l'Outre-mer et des Collectivités Territoriales).
Die französischen Überseegebiete werden in folgende Kategorien unterteilt:
Départements et régions d'outre-mer (DOM-ROM)
Die Départements und Régions d'outre-mer haben denselben Status wie die Regionen und Départements des französischen Festlandes. Die Bürger sind Franzosen, haben ein Stimmrecht bei der Präsidentschaftswahl und vollen Anspruch auf Leistungen des Staates. Die amtliche Währung ist der Euro. Dies ist im Artikel 73 der französischen Verfassung festgelegt.
Die Überseedépartements und ihre Vertretung in Nationalversammlung bzw. Senat:
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Martinique
seit 1946, 4 Abgeordnete, 2 Senatoren -
Guadeloupe
seit 1946, 4 Abgeordnete, 2 Senatoren -
Réunion
seit 1946, 5 Abgeordnete, 3 Senatoren -
Französisch-Guayana
seit 1947, 2 Abgeordnete, 2 Senatoren
Collectivité d'outre-mer (COM)
Die Collectivités d'outre-mer haben untereinander teils einen sehr unterschiedlichen Status. Generell besitzen sie aber Autonomie. Somit sind französische Gesetze dort nicht automatisch und erst nach einer ausdrücklichen Festlegung gültig. Dennoch sind sie vor allem außen- und verteidigungspolitisch abhängig von Frankreich. Die Währung von Französisch-Polynesien und Wallis und Futuna ist der CFP-Franc, die der übrigen COMs der Euro.
Bei den COM handelt es sich um:
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Französisch-Polynesien
seit 1946, 2 Abgeordnete und 1 Senator -
Saint-Pierre und Miquelon;
1 Abgeordneter und 1 Senator -
Wallis und Futuna
seit 1961, 1 Abgeordneter und 1 Senator -
Mayotte
seit 2000, 1 Abgeordneter und 1 Senator -
Saint-Martin (nur der französische Teil
der Insel).
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Saint Barthélemy
Terres australes et antarctiques françaises (TAAF)
Die
französischen Süd- und Antarktisgebiete
haben eine eigene Verwaltung in
Saint-Pierre auf
Réunion. Rechtlich gesehen sind die TAAF ein
Überseegebiet mit besonderem Status. Das
Territorium ist kein Teil der
Europäischen Union, der
Euro ist jedoch offizielles Zahlungsmittel.
Als offizielle Flagge wird die französische
Tricolore gehisst. Die meisten der Inseln sind
unbewohnt, nur Forscher halten sich dort
regelmäßig auf. Mangels permanenter Bevölkerung
gibt es keine gewählte Versammlung, und das
Territorium entsendet keine Vertreter in das
französische Nationalparlament.
Das Territorium umfasst die Inseln Amsterdam und Sankt-Paul, die Crozetinseln, die Kerguelen sowie das auf dem antarktischen Kontinent gelegene Adelieland, dessen Zugehörigkeit zum Territorium aufgrund des Antarktisvertrages jedoch völkerrechtlich nicht anerkannt ist.
Seit Februar 2007 sind auch die Îles éparses (deutsch etwa „verstreute Inseln“, vollständige französische Bezeichnung Îles éparses de l'océan Indien) ein Distrikt der TAAF. So werden jene französischen Besitzungen im Indischen Ozean genannt, die bis 2007 keiner überseeischen Gebietskörperschaft zugeordnet waren. Es handelt sich dabei durchwegs um kleine Eilande mit einer Landfäche von 38,6 km², die abgesehen von Stationspersonal unbewohnt sind. Im einzelnen sind das
Sonstiges
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Neukaledonien hat eine Sonderregelung in
den Artikeln 76 und 77 der Verfassung und
ist eine Collectivité
sui generis mit dem
CFP-Franc als Währung;
2 Abgeordnete und 1 Senator - seit 2003 mit
Sonderstatus
- Die Clippertoninsel befindet sich im Staatseigentum Frankreichs. Die Insel hat keine Bewohner und darf ohnehin aus Gründen des Naturschutzes nur in Sonderfällen betreten werden.
Quellen
- Die Welt. Das ADAC Länderlexikon; (November 2002)
- CIA-Worldfactbook
- Artikel Liste abhängiger Gebiete. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 24. Februar 2008, 11:54 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Liste_abh%C3%A4ngiger_Gebiete&oldid=42923024 (Abgerufen: 7. März 2008, 17:50 UTC)



