Kanalinseln
Die Kanalinseln sind in zwei separate, selbstverwaltete Vogteien
(engl. bailiwick) unterteilt:
- Bailiwick of Jersey, bestehend aus Jersey und einigen kleinen unbewohnten Inseln
- Bailiwick of Guernsey, bestehend aus Guernsey, Alderney, Herm, Sark und einigen weiteren Inseln
Beide Vogteien besitzen ein Parlament (frz. États, engl.
States) und werden durch einen Amtmann (engl. bailiff)
vertreten, der Vorsitzender des Parlaments und auch oberster
Richter ist. Innerhalb der Bailiwick of Guernsey besitzen die
Inseln Sark und Alderney weitreichende Autonomie. Sark ist ein
Feudalstaat unter der Herrschaft der Seigneurs von Sark und
besitzt ein demokratisches Parlament namens Chief Pleas.
Alderney besitzt ebenfalls ein Parlament sowie einen gewählten
Präsidenten. Politische Parteien haben auf den Kanalinseln nur
geringe Bedeutung, weil die Kandidaten sich üblicherweise als
Unabhängige zur Wahl stellen.
Sowohl Jersey als auch Guernsey geben eigene Münzen und
Banknoten heraus. Diese sind in beiden Vogteien in freiem
Umlauf, neben britischen Münzen und englischen bzw. schottischen
Banknoten. Wie die schottischen Banknoten gelten sie in
Großbritannien und Nordirland nicht als gesetzliches
Zahlungsmittel, werden aber meistens trotzdem akzeptiert. Beide
Vogteien besitzen eine Postverwaltung, die eigene Briefmarken
herausgibt.
Isle of Man
Das Parlament der Isle of
Man, der Tynwald, gilt als das zweitälteste
ununterbrochen existierende Parlament der Welt (das Älteste ist
das seit 930 in Island bestehende Althing) und kann bis auf das
Jahr 979 zurückverfolgt werden. Es besteht aus zwei Kammern, dem
frei gewählten House of Keys und dem indirekt gewählten
Legislative Council (Legislativrat). Es gibt keine politischen
Parteien, sämtliche Kandidaten treten als Unabhängige zur Wahl
an. Es gibt einen Ministerrat, der von einem Chief Minister
angeführt wird.
Die Isle of Man gibt eigene Münzen und Banknoten heraus. Diese
sind neben britischen Münzen und englischen bzw. schottischen
Banknoten in freiem Umlauf. Wie die schottischen Banknoten
gelten sie in Großbritannien und Nordirland nicht als
gesetzliches Zahlungsmittel, werden aber meistens trotzdem
akzeptiert. Die Isle of Man besitzt eine Postverwaltung, die
eigene Briefmarken herausgibt.
Beziehungen zur Krone
Im Jahr 933 wurden die Kanalinseln Teil des Herzogtums Normandie
und gelangte nach der normannischen Invasion im Jahr 1066 in den
Besitz der englischen Krone. Auch nachdem die Normandie im Jahr
1204 wieder verloren ging, blieben die Kanalinseln bei England.
Auf der Isle of Man herrscht der britische Monarch als „Lord of
Mann“ (man beachte den Unterschied in der Schreibweise). Dieser
Titel war im Besitz von norwegischen, schottischen und
englischen Königen, danach von englischen Adligen. Seit 1765
steht der Titel dem britischen Monarchen zu (siehe auch Liste
der Herrscher der Isle of Man).
In allen Kronbesitztümern wird der britische Monarch durch einen
Vizegouverneur (engl. lieutenant governor) vertreten, doch
dieses Amt ist fast ausschließlich zeremonieller Natur.
Beziehungen mit Großbritannien
Die britische Regierung ist lediglich für Verteidigung und
internationale Beziehungen zuständig, obwohl jede Insel
eigenständig für Zoll und Einwanderung zuständig ist. Bis 2001
lag die Verantwortung über die Kronbesitztümer beim
Innenministerium (Home Office), doch diese Aufgabe ging an das
Departement des Lordkanzlers über, das heute „Departement für
Verfassungsfragen“ (Department of Constitutional Affairs)
genannt wird. Jedes Gesetz, das auf den Inseln erlassen wird,
benötigt die Zustimmung des Privy Council (des Kronrats).
Gesetze, die vom britischen Parlament erlassen werden, kommen
auf den Kanalinseln und auf der Isle of Man üblicherweise nicht
zur Anwendung, außer wenn dies ausdrücklich erwähnt wird (selbst
dieser Fall ist sehr selten). Es steht den Kronbesitztümern
jedoch frei, ein im Vereinigten Königreich erlassenes Gesetz
ebenfalls anzuwenden.
Die Einwohner besitzen einen britischen Pass der "States of
Guernsey", "States of Jersey" oder "Isle of Man".
Quellen
Dieser Artikel
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Kronbesitz aus der freien Enzyklopädie
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