KOSOVO

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Allgemeine Reiseinformationen

Geld / Kreditkarten

In Kosovo ist der Euro offizielle Währung. Zahlungen mit EC-Karte oder Kreditkarte sind nur sehr vereinzelt möglich. Das Netz der Geldautomaten befindet sich im Aufbau. Aus Sicherheitsgründen wird von deren Benutzung jedoch abgeraten. Es wird daher empfohlen ausreichende Barmittel mitzuführen. Geldüberweisungen sind mittels WESTERN UNION möglich.

Führerschein, Kfz-Dokumente und Kfz-Haftpflicht

Bei Betrieb und Zulassung von Fahrzeugen im Kosovo muss eine örtliche Kfz-Versicherung an den Grenzübergangsstellen abgeschlossen werden. Die Prämie bemisst sich nach der Dauer des beabsichtigten Aufenthalts. Die grüne Versicherungskarte wird in Kosovo nicht anerkannt. Der deutsche Führerschein (EU-Papier –bzw. Kartenformat) wird ohne weiteres anerkannt.

Straßenbenutzungsgebühren

Der Straßenzustand in Kosovo ist allgemein schlecht. Mautgebühren oder sonstige Straßenbenutzungsgebühren werden nicht erhoben.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente / Visum

Für die Einreise nach Kosovo wird unabhängig vom Alter des Kindes empfohlen, vor Reiseantritt einen neuen Kinderpass ausstellen zu lassen, sofern der bisherige Kinderausweis kein Lichtbild enthält.

Die Einreise nach Kosovo ist visumsfrei. Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen muss eine Verlängerung der erlaubten Aufenthaltsdauer beantragt werden. Anträge auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer sind 15 Tage vor Ablauf der 90-Tage-Frist beim Polizeihauptquartier in Pristina zu stellen.

Ein- bzw. Ausreise über SerbienDa an der Grenze zwischen Kosovo und Serbien von den serbischen Behörden keine Einreisestempel erteilt werden, ist eine Ausreise aus Kosovo über Serbien nur dann möglich, wenn vorher auch die Einreise auf dem Landweg über Serbien erfolgt ist und die Gesamtreisedauer 3 Monate nicht übersteigt. Der Aufenthalt in bzw. Transit durch Serbien ohne regulären Einreisestempel stellt einen Verstoß gegen das serbische Ausländerrecht dar und kann zur Festnahme führen. Sofern bei der Einreise nach Kosovo ein Stempel der UNMIK-Grenzbehörden im Reisepass angebracht wurde, wird Reisenden an der Grenze zwischen Kosovo und Serbien von den serbischen Behörden häufig die Einreise verweigert.

Medizinische Hinweise

Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut.

In Kosovo kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt aufgenommen werden.

Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist in Kosovo nicht gewährleistet. Auch Krankenhäuser verfügen nicht immer über adäquate Ausstattung und sind mitunter nicht in der Lage, Patienten mit bestimmten Krankheitsbildern angemessen medizinisch zu versorgen. Die Hygiene ist im Allgemeinen unzureichend. Medikamente müssen in jedem Fall privat erworben werden. Ärzte bieten häufig verbesserte Privatbehandlung an, sofern man den gewünschten Preis zahlt.

Seit einigen Jahren tritt in Südserbien sowie Kosovo vereinzelt auch das hämorrhagische Kongo-Krim-Fieber auf.

Auch in Kosovo ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Übertragungen auf Menschen sind bisher nicht bekannt.

Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de

Die Angaben sind
  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Besondere Zollvorschriften

Die Einfuhr von Bargeld nach Kosovo ist in unbeschränkter Höhe möglich. Beträge über 10.000 Euro müssen jedoch bei der Einfuhr deklariert werden. Bei Nichtbeachtung droht ein Strafzoll in Höhe von 25%, bezogen auf den Wert der nicht deklarierten Geldmenge.

Die Einfuhr von Waren unterliegt folgenden Beschränkungen:

  • Alkoholika (1 l Spirituosen mit über 22% Alkoholgehalt oder 2 l Tafelwein und 2 l Schaumwein, Likörwein bzw. Likör)
  • Tabakwaren (200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak oder 250 g jeder Mischung der genannten Produkte)
  • Parfum oder Eau de Toilette (60 ml Parfum und 250 ml Eau de Toilette)
  • Sonstige, nicht zum Verkauf bestimmte Waren (einschließlich Geschenken und Souvenirs) bis zu einem Wert von 175,- Euro.

Personen unter 17 Jahren dürfen weder Alkoholika, noch Tabakwaren einführen.

Bei der Einfuhr von humanitären Gütern ist vorab eine Sondergenehmigung der UNMIK einzuholen, ansonsten werden bei deren Einfuhr nach Kosovo die regulären Zollabgaben fällig.

Für die Einfuhr von Fahrzeugen gelten gesonderte Zollvorschriften. Grundsätzlich dürfen Fahrzeuge, die älter als acht Jahre sind (Berechnungsgrundlage ist der Zeitpunkt der Erstzulassung), nicht nach Kosovo eingeführt werden.

Weitere Hinweise zu besonderen Zollvorschriften können zudem auf der englischsprachigen Webseite der Zollbehörden im Kosovo unter www.unmikcustoms.org eingesehen werden.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

In Kosovo sind einverständliche sexuelle Handlungen unter Erwachsenen (abhängig von der Fallkonstellation ab 18 oder ab 16 Jahren Alter) grundsätzlich straffrei. Eine Differenzierung nach homo- oder heterosexuellen Handlungen findet nicht statt. An das Merkmal des „Einverständnisses“ setzt das kosovarische Strafrecht strenge Maßstäbe; beispielsweise führt jede Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses zur Strafbarkeit. Die Förderung der Prostitution unter Ausnutzung einer wirtschaftlichen Abhängigkeit wird z.B. mit Freiheitsstrafe bis zu 8 Jahren bestraft.

Quellen

 

Google

 

Nationale Symbole
Coat of arms of Kosovo
Wappen
 

Pristina

 

Kosovar Government Central Building (Formerly a bank, damaged in the 1999 war, now fully renovated)

 

 

 

 

 

 

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