In den letzten Jahren gab es in Ägypten willkürliche Anschläge: Im Oktober 2004 hatte es in Taba Anschläge auf Hotels und Touristenziele gegeben. Im April 2005 kam es zu Anschlägen in Kairo (Khan El-Khalili, Ägyptisches Museum und Zitadelle). Im Juli 2005 wurden im Badeort Sharm El-Sheikh mehrere Sprengstoffanschläge auf ein Hotel, ein Café und einen Basar verübt, bei denen über 60 Menschen zu Tode kamen. Zuletzt wurden im April 2006 bei einem Anschlag im ägyptischen Badeort Dahab auf der Sinai-Halbinsel mindestens 19 Menschen getötet und über 50 verletzt.
Mit weiteren Anschlägen ist zu rechnen. Besonders im Nordsinai dauern die Spannungen in der letzten Zeit an. Aufgrund der willkürlichen Auswahl der Anschlagsziele besteht aber für Reisende im ganzen Land eine erhöhte Gefährdung. Die Entwicklung im gesamten Land muss daher sorgfältig verfolgt werden. Beim Besuch von touristischen Einrichtungen, Märkten und Einkaufszentren wird zu besonderer Vorsicht geraten. Reisenden wird ferner empfohlen, sich von Demonstrationen und größeren Menschenansammlungen fern zu halten.
Die ägyptische Regierung bemüht sich mit Nachdruck, die Bevölkerung wie auch Touristen und andere Ausländer vor Gewaltakten zu schützen. Zu den Sicherheitsmaßnahmen gehören die Begleitung von Touristenbussen und -zügen sowie sonstigen touristischen Ausflugsfahrten durch Fahrzeuge der Sicherheitsbehörden. Diese vorbeugende Konvoibegleitung ist insbesondere auf den Straßenwegen entlang des Nils nach und durch Mittelägypten bis nach Oberägypten vorgeschrieben.
Reisen über Land
Touren außerhalb offizieller Wegstrecken (sog. Off-Road-Tourismus) sowie individuelle Einzelreisen in bestimmten Regionen sind genehmigungspflichtig. Alle Wegstrecken sind in regelmäßigen Abständen mit fest eingerichteten Kontrollposten versehen.
Minengefahr
Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht auf dem Sinai, in einigen Küstenbereichen des Roten Meeres, am Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.
Straßen- und Schiffs- und Luftverkehr
Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer erhöhte Unfallgefahr. Von Fahrten in Privat- oder Mietfahrzeugen nach Einbruch der Dunkelheit wird dringend abgeraten. Auch bei der Benutzung von Massenverkehrsmitteln (Reisebusse, Minibusse) besteht erhöhte Unfallgefahr. Fährschiffe, wie sie über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards; ihre Benutzung stellt daher ein erhöhtes Risiko dar.
Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen, insbesondere in Hurghada und Sharm El-Sheikh, entsprechen nicht dem europäischen Standard und werden als unzureichend eingeschätzt. Dennoch kann es zu längeren Wartezeiten bei der Abfertigung sowie zu Verspätungen im Flugverkehr kommen.
Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo unter http://www.cairo.diplo.de oder http://www.kairo.diplo.de
Weltweiter Hinweis Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge besteht fort. Besonders hoch
ist die Gefahr von Anschlägen im Nahen und Mittleren Osten, in Afghanistan,
Indonesien und - wie zahlreiche schwere Anschläge in der jüngsten Zeit gezeigt
haben - auch in Russland. Darüber hinaus besteht sie insbesondere in Regionen,
in denen bereits in der Vergangenheit Terroranschläge verübt oder
Terrororganisationen aufgedeckt wurden, in denen Terroristen über Rückhalt in
der lokalen Bevölkerung verfügen oder in denen Attentate mangels effektiver
Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können. Eine
Gefährdung ist jedoch auch anderswo nicht auszuschließen, etwa in den USA, oder
den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Als vorrangige Ziele müssen weiterhin Orte mit Symbolcharakter gelten. Dazu
zählen religiöse Versammlungsstätten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude,
Verkehrsinfrastrukturen (einschließlich Luft- , Bahn- und Seeverkehr),
Wirtschafts- und Tourismuszentren sowie Orte mit großen Menschenansammlungen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt deshalb allen Reisenden nachdrücklich
sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Zum Beispiel sollten
Reisende sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in
Ihrem Reiseland informieren, wachsam sein und verdächtige Vorgänge (z.B.
unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges
Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Disclaimer des Auswärtigen Amtes Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen
enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen
Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In
diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich
werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das
Konsulargesetz vor.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt
verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des
Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine
Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die
Entscheidung über die Reise und Ihre eigene Verantwortung können wir Ihnen nicht
abnehmen. Gesetzliche Vorschriften eines Landes können sich ändern, ohne dass
das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Kontaktaufnahme mit der
zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Landes wird im
Zweifelsfall empfohlen. Verweise auf Reise- und Sicherheitshinweise in den
Geschäftsbedingungen von Reiseveranstaltern sind für das Auswärtige Amt nicht
verbindlich.