Angesichts der anhaltenden Spannungen in einigen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens sollten Reisende in Bahrain in der Öffentlichkeit zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, kulturellen und sozialen Traditionen Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernhalten.
Trotz umfassender örtlicher Sicherheitsvorkehrungen können auch hier eine Gefährdung durch islamistische Aktiviäten sowie Risiken nicht ausgeschlossen werden, die sich insbesondere aus möglichen Reaktionen von Teilen der Bevölkerung auf Ereignisse im und aus dem dichten Reiseverkehr mit Saudi-Arabien über die bestehende Landverbindung ergeben (siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise Saudi-Arabien).
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit größeren Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von allen Restaurants außerhalb der Hotels, auch allen Fastfoodrestaurants sowie allen Cafés, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, ist es während des Fastenmonats in Bahrain auch Nichtmuslimen bzw. Ausländern untersagt, tagsüber in der Öffentlichkeit zu essen, zu trinken oder zu rauchen. Generell empfohlen im Ramadan sind erhöhte Rücksichtnahme auf religiöse Gefühle und Verhaltensweisen der Bevölkerung und die Respektierung islamischer Traditionen und Gebräuche.
Weltweiter Hinweis Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge besteht fort. Besonders hoch
ist die Gefahr von Anschlägen im Nahen und Mittleren Osten, in Afghanistan,
Indonesien und - wie zahlreiche schwere Anschläge in der jüngsten Zeit gezeigt
haben - auch in Russland. Darüber hinaus besteht sie insbesondere in Regionen,
in denen bereits in der Vergangenheit Terroranschläge verübt oder
Terrororganisationen aufgedeckt wurden, in denen Terroristen über Rückhalt in
der lokalen Bevölkerung verfügen oder in denen Attentate mangels effektiver
Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können. Eine
Gefährdung ist jedoch auch anderswo nicht auszuschließen, etwa in den USA, oder
den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Als vorrangige Ziele müssen weiterhin Orte mit Symbolcharakter gelten. Dazu
zählen religiöse Versammlungsstätten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude,
Verkehrsinfrastrukturen (einschließlich Luft- , Bahn- und Seeverkehr),
Wirtschafts- und Tourismuszentren sowie Orte mit großen Menschenansammlungen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt deshalb allen Reisenden nachdrücklich
sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Zum Beispiel sollten
Reisende sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in
Ihrem Reiseland informieren, wachsam sein und verdächtige Vorgänge (z.B.
unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges
Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Disclaimer des Auswärtigen Amtes Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen
enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen
Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In
diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich
werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das
Konsulargesetz vor.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt
verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des
Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine
Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die
Entscheidung über die Reise und Ihre eigene Verantwortung können wir Ihnen nicht
abnehmen. Gesetzliche Vorschriften eines Landes können sich ändern, ohne dass
das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Kontaktaufnahme mit der
zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Landes wird im
Zweifelsfall empfohlen. Verweise auf Reise- und Sicherheitshinweise in den
Geschäftsbedingungen von Reiseveranstaltern sind für das Auswärtige Amt nicht
verbindlich.