Vor Reisen nach Irak wird eindringlich gewarnt. Deutschen Staatsangehörigen wird dringend geraten, das Land zu verlassen.
Bei Anschlägen und Feuergefechten kommen monatlich mehrere Tausend Menschen ums Leben. Eine besondere Gefährdung geht von Sprengfallen aus, die an Straßenrändern installiert und deren Zünder durch vorbeifahrende Fahrzeuge ausgelöst werden. Zwischen den multinationalen Streitkräften und irakischen Sicherheitskräften auf der einen und unterschiedlichen militanten Gruppen auf der anderen Seite kommt es täglich zu bewaffneten Auseinandersetzungen. Überfälle mit Waffengewalt sind an der Tagesordnung. Die staatlichen Sicherheitskräfte sind Berichten zufolge teilweise von militanten und kriminellen Gruppen unterwandert. Das Risiko von Entführungen ist sehr hoch. Ausländer sind in besonderem Maße gefährdet.
Seit dem 7. November 2004 gilt im ganzen Land mit Ausnahme der Region Kurdistan-Irak im Nordosten der Ausnahmezustand. Über bestimmte Städte werden zeitweise Ausgangssperren verhängt. Es muss jederzeit mit der Absperrung von Straßen und Ortschaften gerechnet werden.
Die oben genannten Sicherheitsrisiken gelten grundsätzlich auch für den vergleichsweise ruhigeren und stabileren Teil der Provinzen Dohuk, Arbil und Sulaimaniya, der im kurdischen Autonomiegebiet liegt. Auch in diesem Landesteil muss mit Anschlägen und Entführungen von Ausländern gerechnet werden. Bei unaufschiebbaren Reisen in das vorbezeichnete Gebiet sollten umfassende Sicherheitsvorkehrungen getroffen, zeitnah Informationen über die lokale Sicherheitssituation eingeholt und der Aufenthalt so kurz wie möglich gehalten werden.
Bezüglich der Cholera-Erkrankungen, die insbesondere aus dem Norden des Landes gemeldet werden, beachten Sie bitte die nachfolgenden „Medizinischen Hinweise“.
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bagdad ist für den Publikumsverkehr geschlossen. Aufgrund der Sicherheitslage und der eingeschränkten Kommunikationsmöglichkeiten kann es deshalb schwierig oder unmöglich sein, in Not geratenen Deutschen zu helfen.
Die Botschaften der Bundesrepublik Deutschland in den Nachbarstaaten Iraks können Deutschen, die in Irak in eine Notlage geraten, erst ab dem jeweiligen Grenzübergang Hilfestellung leisten.
Weltweiter Hinweis Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge besteht fort. Besonders hoch
ist die Gefahr von Anschlägen im Nahen und Mittleren Osten, in Afghanistan,
Indonesien und - wie zahlreiche schwere Anschläge in der jüngsten Zeit gezeigt
haben - auch in Russland. Darüber hinaus besteht sie insbesondere in Regionen,
in denen bereits in der Vergangenheit Terroranschläge verübt oder
Terrororganisationen aufgedeckt wurden, in denen Terroristen über Rückhalt in
der lokalen Bevölkerung verfügen oder in denen Attentate mangels effektiver
Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können. Eine
Gefährdung ist jedoch auch anderswo nicht auszuschließen, etwa in den USA, oder
den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Als vorrangige Ziele müssen weiterhin Orte mit Symbolcharakter gelten. Dazu
zählen religiöse Versammlungsstätten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude,
Verkehrsinfrastrukturen (einschließlich Luft- , Bahn- und Seeverkehr),
Wirtschafts- und Tourismuszentren sowie Orte mit großen Menschenansammlungen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt deshalb allen Reisenden nachdrücklich
sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Zum Beispiel sollten
Reisende sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in
Ihrem Reiseland informieren, wachsam sein und verdächtige Vorgänge (z.B.
unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges
Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Disclaimer des Auswärtigen Amtes Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen
enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen
Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In
diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich
werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das
Konsulargesetz vor.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt
verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des
Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine
Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die
Entscheidung über die Reise und Ihre eigene Verantwortung können wir Ihnen nicht
abnehmen. Gesetzliche Vorschriften eines Landes können sich ändern, ohne dass
das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Kontaktaufnahme mit der
zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Landes wird im
Zweifelsfall empfohlen. Verweise auf Reise- und Sicherheitshinweise in den
Geschäftsbedingungen von Reiseveranstaltern sind für das Auswärtige Amt nicht
verbindlich.