| Hinweis vom 28. September 2007 | |
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Von nicht erforderlichen Reisen in den Libanon wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausdrücklich abgeraten. Gewarnt wird vor Reisen in die palästinensischen Flüchtlingslager Nahr al-Bared und Beddawi bei Tripoli / Tarabulus im Nordlibanon, in die Bekaa-Ebene nördlich von Baalbek, in das Flüchtlingslager Ain al-Helweh bei Sidon / Saida sowie in die Gebiete südlich des Litani (mit Ausnahme der Stadt Tyros / Sur), die südliche Bekaa-Ebene und das Grenzgebiet zu Israel. Terrorismus Im Libanon besteht ein erhöhtes Risiko von Anschlägen gegen Personen, Gebäude oder Einrichtungen, die aus der Sicht von Extremisten als Ziele mit Symbolcharakter angesehen werden könnten. Es wird empfohlen, solche Ziele und größere Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden. Bei verschiedenen Sprengstoffanschlägen im Raum Beirut sind seit dem Frühsommer mehr als 20 Personen getötet worden. Zuletzt wurden am 19. September 2007 bei einem Autobombenanschlag auf einen christlichen Politiker in einem Ostbeiruter Vorort insgesamt 6 Personen getötet und zahlreiche Menschen verletzt. Ein am 24. Juni 2007 auf eine spanische Patrouille der im Südlibanon stationierten Friedenstruppen der Vereinten Nationen (UNIFIL) verübter Anschlag forderte sechs Todesopfer. Die Hintergründe dieser Anschläge sind bisher nicht geklärt. Bei Kämpfen zwischen libanesischer Armee und sunnitischen Extremisten in der Region Tripoli wurden zwischen Ende Mai 2007 und Anfang September 2007 über 400 Personen getötet. Reisen über Land Die Sicherheitslage im Libanon ist weiterhin sehr angespannt. Die politische Auseinandersetzung zwischen Regierung und Opposition hält an. Dadurch kann sich die Sicherheitslage vorübergehend immer wieder verschlechtern. Dies gilt vor allem für die Periode der Präsidentschaftswahlen bis zum 24. November 2007. Während der kriegerischen Auseinandersetzungen des Sommers 2006 wurden Infrastruktureinrichtungen bombardiert und zerstört. Besonders betroffen waren die schiitischen Vororte im Süden Beiruts sowie die Gebiete südlich des Litani-Flusses. Der Wiederaufbau der Infrastruktur ist zwar weitgehend abgeschlossen, gleichwohl wird von Besuchen der genannten Gebiete wegen der noch vorhandenen Kriegsschäden und der damit verbundenen Gefahren (Einsturzgefahr von Häusern, Gefahr herabstürzender Bauteile) weiterhin abgeraten. Besonders in grenznahen Gebieten im Süd-Libanon ist die Lage weiterhin nicht vollkommen stabil (vgl. Teilreisewarnung). Neben der Anschlagsgefahr besteht Gefahr durch nicht explodierte Munition und teilweise durch Minen, die weiterhin regelmäßig Verletzte und in Einzelfällen auch Todesopfer fordern. Gewarnt wird vor Reisen in die palästinensischen Flüchtlingslager Nahr al-Bared und Beddawi bei Tripoli / Tarabulus im Nordlibanon (ausgenommen Wiederaufbauprojekte in Abstimmung mit der deutschen Botschaft und UNRWA),Reisen in die Bekaa-Ebene nördlich von Baalbek (Verwaltungsbezirk Hermel); auch die weiter südlich gelegenen Orte Majdel Anjar, Ghaze, Qaraun, Bar Elias und Britel sollten gemieden werden.dem Besuch des Flüchtlingslagers Ain al-Helweh (bei Sidon / Saida) sowie vor Reisen in die Gebiete südlich des Litani (mit Ausnahme der Stadt Tyros / Sur), die südliche Bekaa-Ebene und das Grenzgebiet zu Israel. Reisen in die Gebiete südlich von Tyros / Sur können zudem nur mit Genehmigung der libanesischen Sicherheitskräfte durchgeführt werden.Dringend abgeraten wird vor Reisen in den Nordlibanon (Gebiet nördlich von Batroun), insbesondere die Stadt Tripoli / Tarabulus sowie die Verwaltungsbezirke Akkar und Diniyye.Dennoch unternommene Reisen (Dienst- und Geschäftsreisen sowie Familienbesuche) sollten sorgfältig vorbereitet werden. Einzelheiten wie Abholung, Transport und Unterkunft im Libanon sollten vorab vom Organisator bzw. vom Reisenden mit dem dortigen Gastgeber bzw. Gesprächspartner auch unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten vereinbart werden. Fahrten sollten nur in Begleitung ortskundiger libanesischer Vertrauenspersonen bzw. anerkannter Touristenführer unternommen werden. Erhöhte Aufmerksamkeit wird dringend angeraten. Dies gilt insbesondere auch für die nicht bereits von der Reisewarnung abgedeckten Flüchtlingslager und den Norden des Landes. Die libanesischen Sicherheitskräfte sind in keinem der palästinensischen Flüchtlingslager im Libanon präsent und können die Sicherheit dort nicht gewährleisten. Es wird ferner empfohlen, sich aus den örtlichen Medien über aktuelle Entwicklungen ständig informiert zu halten und möglichst Kontakt zur deutschen Botschaft aufzunehmen. Informationen hierzu finden Sie auch auf der Internet-Seite der Botschaft unter www.beirut.diplo.de, die ständig aktualisiert wird (Die Adresse und die Rufnummern der Botschaft Beirut sind im linken Menüfeld unter „Deutsche Vertretungen“ verfügbar). Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten. Weiterhin können in allen Städten und auf allen Landstraßen Kontrollen stattfinden. Aus diesem Grund sollten Reisende stets Reisedokumente im Original mit sich führen. Der Betrieb des internationalen Flughafens der Hauptstadt Beirut verläuft normal, eine zeitweilige Beeinträchtigung des Flugverkehrs durch örtliche Ereignisse kann aber nicht ausgeschlossen werden. Die Grenzübergänge nach Syrien sind geöffnet (die Übergänge an der Nordgrenze zu Syrien, die nach dem 20. Mai 2007 vorübergehend geschlossen wurden, sind seit 18. September 2007 wieder offen). |
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Weiterführende Informationen und Links zum Libanon beim Auswärtigen Amt
| Weltweiter Hinweis Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge besteht fort. Besonders hoch ist die Gefahr von Anschlägen im Nahen und Mittleren Osten, in Afghanistan, Indonesien und - wie zahlreiche schwere Anschläge in der jüngsten Zeit gezeigt haben - auch in Russland. Darüber hinaus besteht sie insbesondere in Regionen, in denen bereits in der Vergangenheit Terroranschläge verübt oder Terrororganisationen aufgedeckt wurden, in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen oder in denen Attentate mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können. Eine Gefährdung ist jedoch auch anderswo nicht auszuschließen, etwa in den USA, oder den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Als vorrangige Ziele müssen weiterhin Orte mit Symbolcharakter gelten. Dazu zählen religiöse Versammlungsstätten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastrukturen (einschließlich Luft- , Bahn- und Seeverkehr), Wirtschafts- und Tourismuszentren sowie Orte mit großen Menschenansammlungen. Das Auswärtige Amt empfiehlt deshalb allen Reisenden nachdrücklich sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Zum Beispiel sollten Reisende sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland informieren, wachsam sein und verdächtige Vorgänge (z.B. unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden. Disclaimer des Auswärtigen Amtes
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