Am 12. September 2006 fand ein Anschlag auf die US-Botschaft in Damaskus statt. Die Lage im Land und in Damaskus ist dennoch weiter ruhig, derzeit gibt es keine Hinweise auf eine erhöhte Sicherheitsgefährdung für Deutsche oder deutsche Institutionen. Reisende werden aber um erhöhte Wachsamkeit gebeten und sollten vor Reisen nach Syrien kurzfristig Informationen zur aktuellen Situation einholen.
Aufgrund Syriens Lage als Nachbarstaat des Irak und des Libanon muss auch die Entwicklung der Sicherheitslage in diesen beiden Staaten mit besonderer Aufmerksamkeit beobachtet werden. Auf die Reisewarnungen für den Irak und den Südlibanon wird ausdrücklich hingewiesen.
In Syrien können gelegentliche Spannungen in der überwiegend kurdisch bevölkerten Nord-Ost-Provinz und an der syrisch-irakischen Grenze nicht ausgeschlossen werden. 2006 wurden allerdings keine besonderen Zwischenfälle verzeichnet.
Generelle Wachsamkeit ist angeraten. Es wird empfohlen, größere Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden.
Mit Ausnahme der militärischen Sperrgebiete gibt es in Syrien keine Reisebeschränkungen. Für Besuche der fast völlig zerstörten Stadt Qunaitra direkt an der Grenze zum israelisch besetzten Golan brauchen Reisende eine Sondergenehmigung, die in der Regel kurzfristig ausgestellt wird. Zuständig für eine solche Genehmigung ist das Militärattachébüro (Faraa al Mulhakeen) in Damaskus, das sich im Stadtteil Malki, nördlich vom Adnan-Malki-Platz an der Ecke der Toulaitila- und Ziryab Straße befindet (ortsübliche Beschreibung für einen Taxifahrer).
Auf das Verbot, militärische Einrichtungen zu fotografieren, wird besonders hingewiesen. Der Begriff der militärischen Einrichtung wird von den syrischen Behörden umfassend ausgelegt. Das Verbot sollte unbedingt beachtet werden.
Weltweiter Hinweis Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge besteht fort. Besonders hoch
ist die Gefahr von Anschlägen im Nahen und Mittleren Osten, in Afghanistan,
Indonesien und - wie zahlreiche schwere Anschläge in der jüngsten Zeit gezeigt
haben - auch in Russland. Darüber hinaus besteht sie insbesondere in Regionen,
in denen bereits in der Vergangenheit Terroranschläge verübt oder
Terrororganisationen aufgedeckt wurden, in denen Terroristen über Rückhalt in
der lokalen Bevölkerung verfügen oder in denen Attentate mangels effektiver
Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können. Eine
Gefährdung ist jedoch auch anderswo nicht auszuschließen, etwa in den USA, oder
den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Als vorrangige Ziele müssen weiterhin Orte mit Symbolcharakter gelten. Dazu
zählen religiöse Versammlungsstätten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude,
Verkehrsinfrastrukturen (einschließlich Luft- , Bahn- und Seeverkehr),
Wirtschafts- und Tourismuszentren sowie Orte mit großen Menschenansammlungen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt deshalb allen Reisenden nachdrücklich
sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Zum Beispiel sollten
Reisende sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in
Ihrem Reiseland informieren, wachsam sein und verdächtige Vorgänge (z.B.
unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges
Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Disclaimer des Auswärtigen Amtes Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen
enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen
Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In
diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich
werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das
Konsulargesetz vor.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt
verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des
Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine
Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die
Entscheidung über die Reise und Ihre eigene Verantwortung können wir Ihnen nicht
abnehmen. Gesetzliche Vorschriften eines Landes können sich ändern, ohne dass
das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Kontaktaufnahme mit der
zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Landes wird im
Zweifelsfall empfohlen. Verweise auf Reise- und Sicherheitshinweise in den
Geschäftsbedingungen von Reiseveranstaltern sind für das Auswärtige Amt nicht
verbindlich.