Für dieses Land besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.
Allgemeine Reiseinformationen Es wird eine erhöhte Kriminalität beobachtet. Daher wird zu Vorsicht und Wachsamkeit geraten. Wertgegenstände sollten nicht offen getragen werden, Bargeld sollte nur in geringen Mengen mitgeführt werden. Bei Überfallen sollte kein Widerstand geleistet werden, da die Täter in der Regel bewaffnet sind und vor Gewaltanwendung nicht zurückschrecken. An belebten Orten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist mit Trickdiebstählen zu rechnen. Beliebt ist die Methode, jemanden mit Senf o.ä. zu beschmutzen, hilfsbereit und schuldbewusst mit der Reinigung zu beginnen und dabei alle greifbaren Gegenstände zu entwenden oder zu entreißen. In Hotels der einfacheren Preisklasse kommen häufig Diebstähle vor. Ausweisdokumente, etc. sollten von Bargeld getrennt und sicher (Hotelsafe) verwahrt werden. Aufmerksamkeit ist bei Bargeldabhebungen oder –tausch sowie an den touristischen Anziehungspunkten von Buenos Aires in La Boca und in San Telmo sowie an der Bahnstation Retiro geboten.
Taxis sollten nicht auf der Straße angehalten, sondern nach Möglichkeit ein Funk-Taxi (sog. Radio-Taxi) telefonisch bestellt werden, da in diesem Fall die Fahrt registriert wird. In letzter Zeit sind häufiger Diebstähle und sexuelle Übergriffe durch Taxifahrer bekannt geworden.
Besondere Vorsicht ist im Straßenverkehr geboten, das gilt vor allem auch für Fußgänger! Die Unfallzahlen sind in Argentinien deutlich höher als in Mitteleuropa.
Seit einiger Zeit wird in den argentinischen Medien von wiederholten Schwierigkeiten in der zivilen Luftraumüberwachung berichtet. Tatsächlich ist nach einem Blitzschlag ein Flughafenradar ausgefallen und bisher nicht ersetzt worden. Flugverspätungen sind an der Tagesordnung, was insbesondere in Bezug auf (transkontinentale) Anschlussflüge bei der Reiseplanung berücksichtigt werden sollte.
Es kommt immer wieder zu Todes- und Vermisstenfällen beim Bergsteigen. Die speziellen örtlichen Gegebenheiten sollten unbedingt beachtet werden.
Bei Diebstahl muss für Erstattungsansprüche gegenüber deutschen Versicherungen eine Anzeige („Denuncia“) bei der Polizei erstattet werden. Bei der Botschaft gibt es schriftliche Übersetzungshilfen.
Im Falle des Verlusts des Reisepasses ist die polizeiliche Verlustanzeige für die Wiederausreise unerlässlich. Der Verlust sollte unverzüglich der Botschaft oder dem nächstgelegenen Honorarkonsul angezeigt und die Ausstellung eines Ersatzdokumentes beantragt werden.
Bei An- oder Abreise mit Zwischenstop in den USA ist zu beachten, dass vorläufige (grüne) deutscheReisepässe für die USA visapflichtig sind. Bei Passverlust in Argentinien kann es insbesondere in der Touristensaison November bis April schwierig werden, für einen von der Botschaft ausgestellten Ersatzpass ein visa appointment bei der amerikanischen Botschaft rechtzeitig vor dem Rückflug zu erhalten.
Bei einer Festnahme oder Inhaftierung ist unverzüglich auf ein Telefonat mit der Botschaft oder dem zuständigen Honorarkonsul zu bestehen.
Weltweiter Hinweis Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge besteht fort. Besonders hoch
ist die Gefahr von Anschlägen im Nahen und Mittleren Osten, in Afghanistan,
Indonesien und - wie zahlreiche schwere Anschläge in der jüngsten Zeit gezeigt
haben - auch in Russland. Darüber hinaus besteht sie insbesondere in Regionen,
in denen bereits in der Vergangenheit Terroranschläge verübt oder
Terrororganisationen aufgedeckt wurden, in denen Terroristen über Rückhalt in
der lokalen Bevölkerung verfügen oder in denen Attentate mangels effektiver
Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können. Eine
Gefährdung ist jedoch auch anderswo nicht auszuschließen, etwa in den USA, oder
den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Als vorrangige Ziele müssen weiterhin Orte mit Symbolcharakter gelten. Dazu
zählen religiöse Versammlungsstätten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude,
Verkehrsinfrastrukturen (einschließlich Luft- , Bahn- und Seeverkehr),
Wirtschafts- und Tourismuszentren sowie Orte mit großen Menschenansammlungen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt deshalb allen Reisenden nachdrücklich
sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Zum Beispiel sollten
Reisende sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in
Ihrem Reiseland informieren, wachsam sein und verdächtige Vorgänge (z.B.
unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges
Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Disclaimer des Auswärtigen Amtes Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen
enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen
Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In
diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich
werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das
Konsulargesetz vor.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt
verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des
Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine
Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die
Entscheidung über die Reise und Ihre eigene Verantwortung können wir Ihnen nicht
abnehmen. Gesetzliche Vorschriften eines Landes können sich ändern, ohne dass
das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Kontaktaufnahme mit der
zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Landes wird im
Zweifelsfall empfohlen. Verweise auf Reise- und Sicherheitshinweise in den
Geschäftsbedingungen von Reiseveranstaltern sind für das Auswärtige Amt nicht
verbindlich.