Im ganzen Land kann es jederzeit zu Protestmärschen und Straßenblockaden kommen, bei denen Verkehrsbehinderungen und Gewaltanwendung nicht auszuschließen sind. Reisenden wird empfohlen, Blockaden, Protestveranstaltungen und Menschenansammlungen zu meiden.
Auch der Flugverkehr in Bolivien wird gelegentlich durch kurzfristige Streichung von Flügen und erheblichen Verspätungen beeinträchtigt.
Kriminalität
Die Kriminalität in Bolivien hat in letzter Zeit zugenommen. Es hat vermehrt Vorfälle gegeben, wo ausländische Touristen, die allein reisen und entweder am Busbahnhof in La Paz oder am Flughafen in El Alto ankommen von falschen Taxifahrern in entlegene Stadtteile gefahren worden sind und dort, unter Mithilfe von falschen Polizisten in Uniform, die vorgaben eine Antidrogenkontrolle durchführen zu wollen, ausgeraubt und unter Androhung von Gewalt zur Herausgabe der Kreditkarten und der PIN-Nummer gezwungen worden sind. Ähnliche Fälle sind auch aus anderen bolivianischen Großstädten bekannt geworden.
In letzter Zeit sind der bolivianischen Polizei Fahndungserfolge gelungen, die zur Aushebung von kriminellen Banden geführt haben. Außerdem tritt die Touristenpolizei an verschiedenn neuralgischen Punkten (z.Bsp. den Busbahnhof in La Paz) verstärkt in Erscheinung und berät ankommende Reisende. Es bleibt abzuwarten, ob diese Maßnahm en zu einer spürbaren Verbesserung der Situation führen.
Man sollte deshalb nur auf bekannte Funktaxi- und Busunternehmen zurückgreifen und keine Kollektivtaxis und Mini-Busse benutzen. Außerdem sollte man in der Öffentlichkeit keine großen Bargeldsummen bei sich führen, noch Ausweispapiere und Geld offen in der Hosentasche tragen.
Aus gegebenem Anlass wird empfohlen, von La Paz aus zum Titikakasee nur in Gruppen und nur mit bekannten Busunternehmen zu reisen.
Es wird auch immer wieder davon berichtet, daß Besucher von Bars und Diskotheken K.O.-Tropfen (einheimisch: Burundanga) verabreicht werden, die eine zeitlich begrenzte Ohnmacht und einen Gedächtnisverlust hervorrufen. Diese Zeit wird genutzt, um die betreffende Person auszurauben.
Weltweiter Hinweis Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge besteht fort. Besonders hoch
ist die Gefahr von Anschlägen im Nahen und Mittleren Osten, in Afghanistan,
Indonesien und - wie zahlreiche schwere Anschläge in der jüngsten Zeit gezeigt
haben - auch in Russland. Darüber hinaus besteht sie insbesondere in Regionen,
in denen bereits in der Vergangenheit Terroranschläge verübt oder
Terrororganisationen aufgedeckt wurden, in denen Terroristen über Rückhalt in
der lokalen Bevölkerung verfügen oder in denen Attentate mangels effektiver
Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können. Eine
Gefährdung ist jedoch auch anderswo nicht auszuschließen, etwa in den USA, oder
den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Als vorrangige Ziele müssen weiterhin Orte mit Symbolcharakter gelten. Dazu
zählen religiöse Versammlungsstätten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude,
Verkehrsinfrastrukturen (einschließlich Luft- , Bahn- und Seeverkehr),
Wirtschafts- und Tourismuszentren sowie Orte mit großen Menschenansammlungen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt deshalb allen Reisenden nachdrücklich
sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Zum Beispiel sollten
Reisende sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in
Ihrem Reiseland informieren, wachsam sein und verdächtige Vorgänge (z.B.
unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges
Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Disclaimer des Auswärtigen Amtes Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen
enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen
Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In
diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich
werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das
Konsulargesetz vor.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt
verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des
Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine
Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die
Entscheidung über die Reise und Ihre eigene Verantwortung können wir Ihnen nicht
abnehmen. Gesetzliche Vorschriften eines Landes können sich ändern, ohne dass
das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Kontaktaufnahme mit der
zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Landes wird im
Zweifelsfall empfohlen. Verweise auf Reise- und Sicherheitshinweise in den
Geschäftsbedingungen von Reiseveranstaltern sind für das Auswärtige Amt nicht
verbindlich.