|

|
Hier können Sie die nachfolgenden Daten
kostenfrei abrufen. Daten, die sie hier nicht finden, können wir für Sie
recherchieren. Anfrage
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Der Begriff Energiewirtschaft umschreibt alle
Einrichtungen und Handlungen von Menschen und
Institutionen mit dem Ziel, die Versorgung von
Privat-Haushalten und Betrieben aller Art mit Energie
aus Energie-Gasen (zum Beispiel Wasserstoff, Stadtgas
oder Erdgas), aus flüssigen Kraftstoffen oder aus
elektrischem Strom sicherzustellen. Er umfasst u. a.
die Themenbereiche Energiegewinnung, Energiespeicherung,
Energietransport, Energiehandel, Vertrieb und Abrechnung
von Energie, sowie die Versorgungssicherheit.
Träger der Energiewirtschaft sind vorrangig die
Erdölindustrie sowie die Energieversorgungsunternehmen
der Elektrizitätswirtschaft, Gaswirtschaft und
Fernwärmewirtschaft. Seit einigen Jahren werden im
Rahmen der staatlichen Förderung einer Energiewirtschaft
auf Basis erneuerbarer Energien private Haushalte
beteiligt (Erneuerbare-Energien-Gesetz). |
Artikel Energiewirtschaft. In: Wikipedia, Die
freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 27. April 2007,
06:04 UTC. URL:
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Energiewirtschaft&oldid=31040742
(Abgerufen: 9. August 2007, 07:50 UTC)
 |

|