Staatsgebiet

Das Staatsgebiet oder Hoheitsgebiet ist der Raum, der der territorialen Souveränität eines Staates unterliegt.

Damit ist nicht die Gebietshoheit gemeint. In der Regel fallen aber beide Begriffe zusammen. Ein Beispiel für ein von der Gebietshoheit abweichendes Staatsgebiet ist Guantanamo Bay auf Kuba. Es untersteht der Gebietshoheit der USA, die territoriale Souveränität obliegt aber Kuba.

Das Landgebiet eines Staates ist die Festlandoberfläche mitsamt der Inseloberflächen. Auch die Binnengewässer, Flussmündungen, Hafenanlagen, Buchten oder Fjorde werden hier hinzugerechnet. Die Staatsgrenze bei Grenzgewässern verläuft normalerweise entlang der tiefsten Stellen des Flussbettes, bei Grenzseen ist eine vertragliche Regelung notwendig.

Auch das Küstenmeer gehört zum Staatsgebiet. Von der Basislinie (die Linie, die sich durch den Wasserstand bei mittlerem Niedrigwasser ergibt) bis maximal 12 Seemeilen (etwa 22 km) ins Meer hinaus stellen die Hoheitsgewässer dar. Manche Staaten beanspruchen bis zu 200 Seemeilen, was international aber nicht anerkannt wird. Nicht mehr zum Staatsgebiet gehören die Gebiete der Hohen See, also auch der Festlandsockel und die so genannte Anschlusszone.

In den Luftraum hinein erstreckt sich das Staatsgebiet in kegelstumpfartiger Form bis etwa 100 bis 110 Kilometer Höhe von der Erdoberfläche bis zur Grenze des Weltraums. In die Erde hinein erstreckt sich das Staatsgebiet konisch bis zum Erdmittelpunkt.

Eine Exklave, also ein Gebiet, das außerhalb des eigentlichen Staatsgebietes liegt, zählt zum Staatsgebiet, Enklaven fremder Staaten innerhalb des eigenen Staates daher nicht.

Siehe auch: Territorium, Staatsvolk, Staatsgewalt

Quelle: Wikipedia
 

    Quelle: Cia World Factbook

Google

 

 

 

Home | Kontakt/Impressum l Disclaimer l Copyrightvermerk l © Lexas Information Network. Alle Rechte vorbehalten. Design by Offworld Indonesia