Eine internationale Nichtregierungsorganisation ist nach der Definition des Wirtschafts- und Sozialrats der Vereinten Nationen (ECOSOC) in seiner Resolution 288 (X) vom 27. Februar 1950 „jede internationale Organisation, die nicht durch ein zwischenstaatliches Abkommen zustandekommt“.

Im soziologisch-politikwissenschaftlichen und populär-medialen Bereich bezeichnet man diese privatrechtlichen Vereinigungen auch nur mit „Internationale Organisationen“ und versteht darunter Nichtregierungsorganisationen und Gruppierungen, die sich in den Bereichen Sozialarbeit, Umweltschutz, Tierschutz, Bildung oder Menschenrechten weltweit engagieren.

Die weltweit wohl größte Katalogisierung von internationalen Nichtregierungsorganisationen und anderen internationalen Vereinigungen wird von der 1910 von Paul Otlet und Friedensnobelpreisträger Henri La Fontaine gegründeten 'Union des Associations Internationales' mit Sitz in Brüssel bereitgestellt.

Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) beruht auf den Genfer Konventionen, und ist damit im Gegensatz zu nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften keine nichtstaatliche Organisation, sondern ein Völkerrechtssubjekt.

 

Auch die internationalen nichtstaatlichen Organisationen werden als Internationale Organisationen bezeichnet. Um Verwechslungen zu vermeiden, wird regelmäßig gesondert auf deren Status als INGOs (engl.: International Nongovernmental Organization) hingewiesen. Die entsprechende Abkürzung IGOs (engl.: Intergovernmental Organization) für die staatlichen Internationalen Organisationen hat sich nicht in dem gleichen Maße etabliert und wird zumeist nur in Abgrenzung zu den INGOs verwendet.

Im Unterschied zu den staatlichen Internationalen Organisationen handelt es sich bei den internationalen nichtstaatlichen Organisationen um private Vereinigungen, die allein dem nationalen Recht ihres Heimatstaates unterworfen sind. Ihre Rechtsform ist in der Regel die eines privatrechtlichen Vereins. Sie genießen keinerlei Vorrechte und Privilegien in ihren Heimatstaaten, und ihre mit Staaten geschlossenen Verträge unterliegen nicht dem Völkervertragsrecht. Überwiegend verfolgen NGOs humanitäre und sonstige nichtwirtschaftliche Ziele. Zahlreiche staatliche Internationale Organisationen verleihen nationalen wie internationalen NGOs einen Beobachterstatus und gewähren ihnen damit Zugang zu ihren Gremien, um sich ihre oftmals hoch spezialisierten und aktuellen Sachkenntnisse zu Nutze zu machen.

Bislang war es einhellige Ansicht, dass es den nichtstaatlichen Internationalen Organisationen grundsätzlich nicht möglich ist, den Status eines Völkerrechtssubjekts zu erlangen. In der jüngeren Völkerrechtsentwicklung sind jedoch Tendenzen zu beobachten, die ein Aufweichen dieser klassischen Unterscheidung zu den staatlichen Internationalen Organisationen bedeuten könnten.So hat der Internationale Gerichtshof (IGH) in seinem LaGrand-Urteil vom 27. Juni 2001 Individuen ausdrücklich eine partielle Völkerrechtssubjektivität zugebilligt. Nach Auffassung des Special Rapporteurs der International Law Commission (ILC), Giorgio Gaja, sind keine sachlichen Gründe gegen einen vergleichbaren Status der INGOs ersichtlich. Widerstände hiergegen sind in erster Linie von den Staaten zu erwarten, die in einem Völkerrechtsstatus der NGOs einen Kontrollverlust gegenüber diesen befürchten.

Für die verschiedenen Formen von nichtstaatlichen Organisationen haben sich teilweise eigene Fachbegriffe eingebürgert, darunter:

  • Internationale Nichtregierungsorganisation (engl. International Non governmental organisation; INGO), z.B. Amnesty International
  • Gewinnorientierte nichtstaatliche Organisationen (engl. Business-oriented International Non-Governmental Organisation; BINGO)
  • Umweltpolitische nichtstaatliche Organisationen (engl. environmental Non Governmental Organisation; ENGO), z.B. Greenpeace
  • Regierungsgesteuerte Nichtregierungsorganisation (engl. government-organized Non-Government Organisation; GONGO oder engl. Governmentally Regulated and Initiated NGO; GRINGO) – solche Organisationen wurden von Regierungen initiiert, um sie als nichtstaatliche Organisationen erscheinen zu lassen und von deren gutem Ruf profitieren zu können.
  • Quasiautonome nichtstaatliche Organisationen (engl. quasi-autonomous non-governmental organisation; QUANGO), z.B. die Normungsorganisation ISO
  • Spender-/geberorganisierte nichtstaatliche Organisationen (engl. Donor-Organized non-governmental organisation; DONGO), z.B. UNICEF

Es existieren verschiedene Klassifikationssysteme für nichtstaatliche Organisationen. Das der Weltbank etwa unterscheidet zwischen operativen und beratenden Organisationen.

 

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel XYZ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar

Organisationen

 

Home | Kontakt/Impressum l Disclaimer l Copyrightvermerk l © Lexas Information Network. Alle Rechte vorbehalten. Design by Offworld Indonesia