Die NATO (North Atlantic Treaty Organization, auch: Nordatlantikvertrag-Organisation, auf französisch l’Organisation du Traité de l’Atlantique Nord, abgekürzt OTAN) ist eine Internationale Organisation, die den Nordatlantikpakt, ein militärisches Bündnis europäischer und nordamerikanischer Staaten, umsetzt. Das NATO-Hauptquartier beherbergt mit dem Nordatlantikrat das Hauptorgan der NATO, diese Institution ist seit 1967 in Brüssel. Nach der Unterzeichnung des Nordatlantikpakts am 18. März 1949 – zunächst auf 20 Jahre – war das Hauptquartier in Paris eingerichtet worden. Die Beratungen über den Vertragstext und Inhalt führten die Delegierten seit dem 6. Juli 1948.

Bild:NATO countries international expansion fixed.png

Mitglieder

Die NATO hat zurzeit 26 Mitglieder. Zu den Gründungsmitgliedern, die somit seit 1949 der NATO angehören, zählen Belgien, Dänemark, Frankreich, Island, Italien, Kanada, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Portugal, die Vereinigten Staaten von Amerika sowie das Vereinigte Königreich.

Im Jahre 1952 traten die Türkei und Griechenland der Organisation bei, und seit 1955 ist die Bundesrepublik Deutschland Mitglied der NATO. Spanien ist dem Bündnis 1982 beigetreten, und 1990 erfolgte die Ausdehnung des NATO-Vertrags auf das gesamte Deutschland.

Im Zuge der NATO-Osterweiterung wurden 1999 Tschechien, Polen, Ungarn sowie 2004 noch Estland, Lettland, Litauen, Bulgarien, Rumänien, die Slowakei und Slowenien Mitglieder der NATO.

Besonderheiten bestehen hinsichtlich Frankreich, das seit 1966 nicht mehr in die Militärstrukturen der NATO integriert ist. Der Grund für Frankreichs Austritt lag daran, dass De Gaulle die NATO als Instrument amerikanischer Interessen nicht akzeptierte. Er wollte Frankreichs militärische Unabhängigkeit und Entscheidungsfreiheit bewahren und sich und seine französischen Truppen nicht unter US-Kommando unterordnen.

Nach der Jugoslawien-Krise änderte die französische Regierung ihre Position innerhalb der NATO und nimmt seit Ende 1995 an den Sitzungen des Ausschusses für Verteidigungsplanung (Defence Planing Committee) teil, ohne dabei in die integrierten Militärstrukturen der NATO einzutreten.

Ebenfalls aus diesen Strukturen kurzfristig ausgeschieden waren Griechenland in der Zeit von 1974 bis 1981 und Spanien von 1986 bis 1999. Ein Sonderfall ist Island, das über keine eigenen Streitkräfte verfügt. Deren Regierung hat sich stattdessen zu medizinischer Hilfeleistung verpflichtet. Island ist nur als Beobachter in der Nuklearen Planungsgruppe (Nuclear Planning Group) und entsendet einen zivilen Vertreter zu den Tagungen des Militärausschusses (Military Committee).

Inhalt des Nordatlantikvertrags

Der Nordatlantikvertrag sieht ein Defensivbündnis ohne automatische militärische Beistandspflicht der Mitglieder vor. Die ersten Artikel des Vertrags verpflichten die Mitglieder zur friedlichen Konfliktbeilegung und freundschaftlichen Ausgestaltung internationaler Beziehungen. Auch die Wahrung der westlich-liberalen Gesellschaftsordnung mit politischer, ökonomischer, sozialer und kultureller Zusammenarbeit und Anerkennung demokratischer Prinzipien ist Bestandteil. Für den Fall des bewaffneten Angriffs auf eines der Mitglieder verpflichtet der Vertrag die übrigen Mitgliedstaaten zur sog. kollektiven Selbstverteidigung. Zur Umsetzung der durch den Vertrag vorgegebenen Mechanismen und Verpflichtungen ist die Gründung der Nordatlantikvertrag-Organisation, bestehend aus Nordatlantikrat und den nachgelagerten Stellen, vorgesehen.

Inhalt des Nordatlantikvertrags

Der Nordatlantikvertrag sieht ein Defensivbündnis ohne automatische militärische Beistandspflicht der Mitglieder vor. Die ersten Artikel des Vertrags verpflichten die Mitglieder zur friedlichen Konfliktbeilegung und freundschaftlichen Ausgestaltung internationaler Beziehungen. Auch die Wahrung der westlich-liberalen Gesellschaftsordnung mit politischer, ökonomischer, sozialer und kultureller Zusammenarbeit und Anerkennung demokratischer Prinzipien ist Bestandteil. Für den Fall des bewaffneten Angriffs auf eines der Mitglieder verpflichtet der Vertrag die übrigen Mitgliedstaaten zur sog. kollektiven Selbstverteidigung. Zur Umsetzung der durch den Vertrag vorgegebenen Mechanismen und Verpflichtungen ist die Gründung der Nordatlantikvertrag-Organisation, bestehend aus Nordatlantikrat und den nachgelagerten Stellen, vorgesehen.

Aufbau und Organe

Die NATO ist eine mehrstufige und komplexe Organisation, die sowohl militärische als auch zivile Verwaltungsstrukturen aufweist. Alle Entscheidungen innerhalb der Organisation werden nach dem Konsensprinzip getroffen.

Oberstes Gremium der NATO ist der Nordatlantikrat mit Sitz in Brüssel, die einzige Institution der NATO, die explizit im Nordatlantik-Vertrag genannt wird. Er befasst sich mit allen Bereichen der Bündnispolitik – mit Ausnahme der Verteidigungsplanung und der Nuklearpolitik. Höchstes militärisches Entscheidungs- und Beratungsorgan, dem Nordatlantikrat unterstellt, ist der NATO-Militärausschuss.

Organe

Den operativen Oberbefehl hat der Supreme Allied Commander Europe, welcher immer ein US-amerikanischer General oder Admiral ist. Seit 2006 ist dies General Bantz J. Craddock. Daneben gibt es eine parallele Kommandoebene für die Transformation der NATO, den Supreme Allied Commander Transformation, dies ist zur Zeit General Lance L. Smith. Die Leitung über die NATO hat der NATO-Generalsekretär.

Aufgaben

Die im Nordatlantikvertrag formulierten Ziele haben sich im Verlauf seines Bestehens nicht geändert, denn der Vertrag ist in seinem Wortlaut seit 1949 unverändert. Allerdings wurden die Aufgaben der NATO an veränderte sicherheitspolitische Gegebenheiten angepasst und werden aktuell anders interpretiert.

Während der Zeit des Kalten Kriegs bestand die Hauptaufgabe der NATO darin, die Freiheit und Sicherheit der Mitglieder durch Abschreckung, Aufrüstung und ständige Abwehrbereitschaft zu garantieren.

Die Wiedervereinigung Deutschlands, der Zerfall des Warschauer Paktes und der UdSSR sowie die Demokratisierung der ehemaligen Ostblock-Länder waren Auslöser einer grundlegenden Änderung des sicherheitspolitischen Umfelds in Europa. Die Aufgaben der NATO wurden an die neue Lage angepasst und gemäß dem Nordatlantikvertrag blieben Abschreckung und Verteidigung zwar Hauptaufgaben, traten jedoch etwas in den Hintergrund. Vermehrt wurde auf Dialog und Zusammenarbeit mit den „alten Gegnern“ gesetzt und verschiedene Partnerschaftsprogramme mündeten schließlich in der NATO-Osterweiterung.

Auf dem Washingtoner Gipfeltreffen am 24. April 1999 wurde das derzeit gültige Strategische Konzept gebilligt. Es beschreibt Ziele und Aufgaben, analysiert die sicherheitspolitische Lage und leitet davon strategische Perspektiven und Aufgaben ab. Durch Bestehen und Stärkung der transatlantischen Bindung soll eine möglichst enge transatlantische Bindung die Sicherheit Europas und Nordamerikas verknüpfen. Mit der Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung effektiver militärischer Fähigkeiten wird die Verteidigungsbereitschaft der Mitglieder sichergestellt. Wichtigste Änderung aber ist die Feststellung, dass zur Konfliktverhütung und Krisenbewältigung auch militärische Operationen außerhalb des NATO-Gebietes zur prophylaktischen Gefahrenabwehr möglich sein sollen (sog. „Out-of-Area-Einsätze“). Des Weiteren behält sich die NATO das Recht vor, auch ohne Mandat der Vereinten Nationen (UN) in Krisengebieten zu intervenieren (siehe Kosovo 1998). NATO-Eingriffe in internationale Konflikte, bei denen kein Mitgliedstaat unmittelbar als Konfliktpartei beteiligt ist, gehen über den ursprünglichen Verteidigungsauftrag hinaus und werden daher oft auch als „Out-of-Defence-Einsätze“ bezeichnet.

Weblinks

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel NATO aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar

NATO

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