Gemäß Artikel 7 der UN-Charta setzen sich die Vereinten Nationen aus sechs Hauptorganen zusammen, die für die Entscheidungsprozesse maßgeblich sind. Neben den Hauptorganen gehören eine Reihe von Nebenorganen und Sonderorganisationen zum System der Vereinten Nationen, die mit der Wahrnehmung spezifischer Aufgaben befasst sind.

Hauptorgane

Saal des Sicherheitsrats.
Saal des Sicherheitsrats.
  • Die Generalversammlung (General Assembly): Die Generalversammlung kann für die Mitgliedstaaten völkerrechtlich nicht bindende Empfehlungen abgeben und Vorlagen an den Sicherheitsrat richten. Sie entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder und ist u. a. für die Verabschiedung des Etats und die Festlegung der Mitgliedsbeiträge zuständig. Weiterhin wählt sie die nichtständigen Mitglieder des Sicherheitsrates, alle Mitglieder des Wirtschafts- und Sozialrates, auf Vorschlag des Sicherheitsrates den Generalsekretär sowie die 15 Richter des Internationalen Gerichtshofes. Alle UN-Mitgliedstaaten haben einen Sitz und eine Stimme, wobei jeweils fünf Vertreter entsandt werden können.
     
  • Das Sekretariat (United Nations Secretariat): höchster Verwaltungsbeamter ist der Generalsekretär. Er wird auf fünf Jahre gewählt und erfüllt neben seinen administrativen Aufgaben auch eine politische Funktion. So kann er z. B. vom Sicherheitsrat mit Einzelaufgaben betraut werden.
     
  • Der Sicherheitsrat (Security Council) hat 15 Mitglieder, davon sind China, Russland, Frankreich, Vereinigtes Königreich und die USA ständige Mitglieder. Die anderen zehn nichtständigen Mitglieder werden jeweils auf zwei Jahre von der Generalversammlung gewählt. Beschlüsse des Sicherheitsrats sind bindend und durchsetzbar. Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens neun Mitgliedern, darunter allen fünf ständigen Mitgliedern (ausgenommen Beschlüsse über Verfahrensfragen). Man spricht hier von einem Vetorecht der ständigen Mitglieder. In der Praxis wird die Stimmenthaltung eines ständigen Mitgliedes nicht als „Veto“ gewertet. Zu den Beschlüssen zählen friedenssichernde- und friedenserzwingende Maßnahmen sowie nichtmilitärische Druckmittel wie z. B. Handelsembargos.
     
  • Der Wirtschafts- und Sozialrat (Economic and Social Council, ECOSOC): Ihm sind die vielen Spezialorganisationen unterstellt. Dazu gehören z. B. Internationaler Währungsfonds, Weltbank und Welthandelsorganisation.
     
  • Der Treuhandrat (Trusteeship Council) hat seine Aufgaben mittlerweile suspendiert, da es seit 1994 (nach der Entlassung des bis dato unter US-Verwaltung stehenden Staates Palau in die Unabhängigkeit) keine Treuhandgebiete mehr gibt.
     
  • Der Internationale Gerichtshof, IGH (International Court of Justice, ICJ) in Den Haag als universelles völkerrechtliches Gericht. Er entscheidet Rechtsstreitigkeiten zwischen Staaten, die seine Gerichtsbarkeit anerkennen, und erstattet Gutachten. Die 15 Richter werden auf neun Jahre gewählt. Sie fällen ihre Urteile mit relativer Stimmenmehrheit.

Nebenorgane und Sonderorganisationen: UN-Spezialorganisation

 

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Vereinte Nationen

Flagge der Vereinten Nationen.
Flagge der Vereinten Nationen

Amtssprachen
Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch

Generalsekretär
Ban Ki-moon (seit 2007)

Gründung
26. Juni 1945

Inkrafttreten der
UN-Charta

24. Oktober 1945

Hauptsitz
New York

Website
www.un.org

Mitgliedstaaten
192

Karte der UN-Mitglieder.

Map of UN member states
and their UN-recognized dependencies.

UN-Logo
Official Web Site Locator for the UN System Organizations


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