Arbeit und Ziele

Seit ihrer Gründung konnten die UN mehrere beachtliche Erfolge erzielen, unter anderem:

Sie sicherten direkt den Frieden z. B. in

Viele Ziele haben die Vereinten Nationen bereits erreicht:

Die Tätigkeitsfelder liegen damit hauptsächlich bei der Friedenssicherung, Menschenrechtspolitik und Entwicklungszusammenarbeit.

Friedenssicherung

 

Soldaten der Friedenstruppen der Vereinten Nationen im Grenzgebiet von Eritrea und Äthiopien
Soldaten der Friedenstruppen der Vereinten Nationen im Grenzgebiet von Eritrea und Äthiopien

Die Friedenssicherung ist eine der Hauptaufgaben der Vereinten Nationen. Sie sind der Vermeidung und Beendigung internationaler Konflikte zentral verpflichtet. Der hohe Stellenwert wird dadurch deutlich, dass bereits im ersten Artikel der UN-Charta das Ziel formuliert wird, …

„... den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck wirksame Kollektivmaßnahmen zu treffen, um Bedrohungen des Friedens zu verhüten und zu beseitigen, Angriffshandlungen und andere Friedensbrüche zu unterdrücken und internationale Streitigkeiten oder Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten, durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts zu bereinigen oder beizulegen.“

UN-Charta, Art. 1, Ziff. 1

Die Vereinten Nationen haben durch die freiwillige Einbindung ihrer Mitgliedstaaten ein System kollektiver Sicherheit geschaffen. Kern dieses kollektiven Sicherheitssystems ist das allgemeine Gewaltverbot:

„Alle Staaten unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt“

UN-Charta, Art. 2, Ziff. 4

Trotz des allgemeinen Gewaltverbots schließt die Charta die Gewaltanwendung nicht völlig aus. Sie ist neben dem individuellen Selbstverteidigungsrecht jedes Landes auf den Sicherheitsrat konzentriert: Kollektive Maßnahmen gegen Friedensstörer unter Beachtung des Kapitels VII, wie wirtschaftliche, kommunikative und sonstige nichtmilitärische Sanktionen bis erforderlichenfalls hin zur Gewaltanwendung. Der Sicherheitsrat wird dadurch zum Träger des „Gewaltlegitimationsmonopols“. Bevor der Sicherheitsrat entsprechende Maßnahmen in einer friedensbedrohenden Situation beschließen kann, muss er zunächst untersuchen, ob ein Bruch des Friedens vorliegt. Sollte dies der Fall sein, so hat er grundsätzlich zwei Möglichkeiten, auf einen solchen Bruch zu reagieren: Er kann sowohl Empfehlungen an die UN-Mitglieder als auch Zwangsmaßnahmen gegenüber dem Friedensstörer selbst sowie gegenüber allen anderen Mitgliedstaaten aussprechen.

„Non-Violence“.
„Non-Violence“

Bei Zwangsmaßnahmen sind sowohl nichtmilitärische Sanktionen als auch ein direktes militärisches Eingreifen durch die UN selbst oder durch entsprechend mandatierte Mitglieder möglich. Das Aufstellen von UN-Truppen ist in der Charta zwar vorgesehen, kam jedoch nie zustande. Zu den nichtmilitärischen Sanktionen gehören die „vollständige oder teilweise Unterbrechung der Wirtschaftsbeziehungen, des Eisenbahn-, See- und Luftverkehrs, der Post-, Telegraphen- und Funkverbindung sowie sonstiger Verkehrsmöglichkeiten und den Abbruch der diplomatischen Beziehungen“ (UN-Charta, Art. 41).

Eine Skulptur auf der Visitor’s Plaza vor dem UN-Gebäude in New York versinnbildlicht das Ziel der Friedenssicherung durch die Darstellung eines Revolvers mit zugeknotetem Lauf. Die Skulptur wurde geschaffen von dem schwedischen Künstler Carl Fredrik Reuterswärd und trägt den Namen „Non-Violence“ (Gewaltlosigkeit). Sie ist ein Geschenk der Regierung Luxemburgs an die Organisation.

Blauhelme

Hauptartikel: Friedenstruppen der Vereinten Nationen

Die Blauhelme sind die Friedenssoldaten der UN. Sie waren als Mittel der passiven Friedenssicherung nicht in der Charta vorgesehen. Doch Dag Hammarskjöld und Lester Pearson entwarfen die Idee der Friedenssoldaten in Krisensituationen. Blauhelmsoldaten tragen zur leichteren Erkennbarkeit neben der Uniform ihres Landes entweder einen blauen Helm oder ein blaues Barett mit einem UN-Abzeichen. Die getragenen Waffen sollen aber nur der Selbstverteidigung dienen. Ein Mandat zur Entsendung von Blauhelmen kann nur der UN-Sicherheitsrat erteilen, doch die Regierung jedes Landes darf selbst entscheiden, ob sie Soldaten zu einem solchen Einsatz entsendet. Bis 1990 haben die UN bereits 500.000 Soldaten und Zivilpersonen zu Maßnahmen zur Erhaltung des Friedens eingesetzt – nicht aber zur Friedensherstellung.

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Vereinte Nationen

Flagge der Vereinten Nationen.
Flagge der Vereinten Nationen

Amtssprachen
Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch

Generalsekretär
Ban Ki-moon (seit 2007)

Gründung
26. Juni 1945

Inkrafttreten der
UN-Charta

24. Oktober 1945

Hauptsitz
New York

Website
www.un.org

Mitgliedstaaten
192

Karte der UN-Mitglieder.

Map of UN member states
and their UN-recognized dependencies.

UN-Logo
Official Web Site Locator for the UN System Organizations


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