Hier können Sie die Welterbestätten nach Ländern abfragen:
Länderwahl:
Weitere Suchmöglichkeiten: Nach Namen - Nach Aufnahmejahr
Die UNESCO hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Kultur- und Naturgüter der Menschheit, die einen "außergewöhnlich universellen Wert" besitzen, zu erhalten. Insgesamt umfasst die UNESCO-Liste des Welterbes 878 Denkmäler in 145 Ländern (Stand Juli 2008). Davon sind 679 als Kulturdenkmäler und 174 als Naturdenkmäler gelistet, weitere 25 Denkmäler werden sowohl als Kultur- als auch als Naturerbe geführt.
Grundlage ist die 1972 in Stockholm verabschiedete UNESCO-Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt, die 1975 in Kraft trat. Die bisher 185 beigetretenen Staaten verpflichten sich, das auf ihrem Gebiet befindliche Welterbe selbst zu erfassen, zu schützen und zu erhalten. Gleichzeitig sichern sie sich internationale Zusammenarbeit und gegenseitige Hilfe zu, um diese Aufgaben zu erfüllen.
Einmal im Jahr, normalerweise Anfang Juli, trifft sich das World Heritage Committee, um über die Aufnahmeanträge der Staaten für neue Denkmäler zu entscheiden. Bei diesen Sitzungen wird auch über den Zustand bereits aufgenommener Denkmäler beraten.
Für die Aufnahme eines Objekts in die Liste der Denkmäler muss eines von zehn Kriterien erfüllt werden. Bis Anfang 2005 wurden Kriterien für Kultur- und Naturgüter getrennt geführt. Seitdem werden sie für jedes Objekt gemeinsam geprüft. So werden zwar weiterhin die Mehrheit der Welterbestätten nur als Kulturerbe (Nummern 1 bis 6) oder nur als Naturerbe (Nummern 7 bis 10) bezeichnet, aber 25 Stätten erfüllen zurzeit schon Kriterien aus beiden Bereichen.
Zudem werden die Güter auf ihre Unversehrtheit und/oder Echtheit geprüft und es wird ein Schutz- und Erhaltungsplan verlangt, der ausreicht, um die Erhaltung sicherzustellen.
Von denjenigen Kultur- und Naturmälern, die auf der Liste des Welterbe geführt werden, hebt die UNESCO mit der Roten Liste solche hervor, deren Bestand und Geltung durch ernste und spezifische Gefahren, wie Beschädigung, Zerstörung oder Verschwinden, bedroht sind und mahnt außerordentliche Schutzanstrenungen an. Derzeit stehen 30 Welterbestätten auf dieser Roten Liste. Es handelt sich um Stätten, die infolge von Krieg oder Naturkatastrophen, durch Verfall, durch städtebauliche Vorhaben oder private Großvorhaben ernsthaft gefährdet sind. Zu diesen Stätten gehört leider auch das Dresdner Elbtal. Bis zum Juli 2009 hat die UNESCO der Stadt Dresden eingeräumt, den Bau einer umstrittenen Elbtalbrück rückgängig zu machen.
Quellen
Deutsche Version des Welterbe-Emblems
Von der Liste gestrichen: Das Dresdner Elbtal
Home | Kontakt/Impressum l Disclaimer l Copyrightvermerk l © Lexas Information Network. Alle Rechte vorbehalten. Design by Offworld Indonesia