LEXAS

Generell sind unsere eigenen Infomationen auf unseren Webseiten gemeinfrei. Allerdings verwenden wir viele Informationen, insbesondere

Der überwiegende Teil der hier verwendeten Mediendateien stammt aus dem CIA World Factbook und ist nach amerikanischem Recht Public Domain, d. h. sie können frei verwendet werden. Hier der entsprechene Vermerk:

The Factbook is in the public domain. Accordingly, it may be copied freely without permission of the Central Intelligence Agency (CIA). The official seal of the CIA, however, may NOT be copied without permission as required by the CIA Act of 1949 (50 U.S.C. section 403m). Misuse of the official seal of the CIA could result in civil and criminal penalties.

Eine weitere US-Government Agency von der wir viel Material verwenden ist die NASA. Auch dieses Material ist normalerweise nach amerikanischem Recht Public Domain. Näheres dazu finden Sie hier: http://www.nasa.gov/audience/formedia/features/MP_Photo_Guidelines.html.

Eine weitere Quelle ist die Wikimedia Commons, deren Werke aber mitnichten alle Public domain oder gemeinfrei sind, sondern den verschiedensten Nuancen des Coyrightrechtes unterliegen. Alle diese Werke sind besonders gekennzeichnt und verlinkt auf den ensprechenden Copyrightvermerk in der Wikipedia Commons.

Nicht alle Bilder sind gemeinfrei, sondern haben Lizenzvermerke wie z.B. den folgenden:

I, the copyright holder of this work, hereby publish it under the following licenses:Permission is granted to copy, distribute and/or modify this document under the terms of the GNU Free Documentation License, Version 1.2 or any later version published by the Free Software Foundation; with no Invariant Sections, no Front-Cover Texts, and no Back-Cover Texts. A copy of the license is included in the section entitled "GNU Free Documentation License".

GNU Lizenzlogo

Wir halten uns an diese Lizenzbestimmungen, bitte tun Sie es auch!

 

Weitere Informationen zur Verwendung von Bildern und Grafiken aus der

Wikimedia Commons finden Sie hier:

http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Weiterverwendung

 

Der EuGH hat am 21. Oktober 2014 (Az. C-348/13) eine grundlegende Entscheidung zum Einbinden von youTube-Videos getroffen. Die Richter entschieden, dass das Einbinden eines Youtube-Videos auf einer anderen Webseite grundsätzlich keine Urheberrechtsverletzung darstellt.


Des Weiteren finden Sie auf unseren Seiten aktuelle Informationen, die von anderen Anbietern kostenfrei angeboten werden. Als da wären:

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Wir benutzen verschiedene Service, die die Einbindung ausdrücklich erlauben. Sollten Sie diese Informationen für Ihre eigenen Projekte wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweiligen Anbieter. Die Informationen sind entsprechend gekennzeichnet und verlinkt. Hier die entsprechenden Seiten

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